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Erziehungsberatung

Finanzkrise und Erziehungsberatung: Aufbau einer Infobörse durch die bke geplant

01. Februar 2007

Die öffentlichen Haushalte sind notleidend. Die Steuereinnahmen sind geringer als prognostiziert. Kürzungen bei den Ausgaben sind die Folge. Zwar sind fehlende Finanzmittel insbesondere für die Städte und Landkreise kein neues Thema, aber die Notwendigkeit zur Haushaltsdisziplin ist größer als je und betrifft alle staatlichen Ebenen zugleich: Bund, Länder und Gemeinden.

 

Die Finanzkrise erreicht nun auch die Erziehungsberatung und ihre bisherige Finanzierung gerät ins Wanken. Waren über drei Jahrzehnte die Quellen der Finanzierung für Erziehungs- und Familienberatung die Förderung der Länder, die kommunalen Zuschüsse und die Eigenmittel der freien Träger, ändert sich in den letzten Jahren das Bild.

Immer mehr Bundesländer ziehen sich aus der Förderung der Erziehungs- und Familienberatung zurück. Dies hat einen rechtssystematischen Grund. Auf Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII besteht ein individueller Rechtsanspruch. Und die Zuständigkeit für die Finanzierung solcher Leistungen liegt bei den jeweiligen Gebietskörperschaften, den Städten und Landkreisen. Deshalb wurde bereits frühzeitig nach In-Kraft-Treten des KJHG im Landesteil Württemberg-Hohenzollern von Baden-Württemberg die Landesförderung umgestellt und die Finanzierung von Erziehungs- und Familienberatung auf die Kommunen übertragen.

Auf der Basis der Grundsätze für "die einheitliche Gestaltung der Richtlinien der Länder für die Förderung von Erziehungsberatungsstellen" (1973) haben mit Ausnahme von Niedersachsen alle alten Bundesländer Förderrichtlinien für Erziehungsberatung erlassen. (In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, traten an deren Stelle Ausführungsvorschriften für die mehrheitlich kommunalen Einrichtungen.) Zum Jahreswechsel 2004 werden noch in sechs Ländern der inzwischen vergrößerten Bundesrepublik Förderrichtlinien zur Erziehungsberatung in Kraft sein. Dies sind: Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zum Teil beziehen diese Richtlinien auch andere Beratungsbereiche (z.B. Eheberatung) mit ein. Schleswig-Holstein fördert aus einer allgemeinen Richtlinie zur Hilfe zur Erziehung.

Aktuell, im Zeichen der allgemeinen Finanzkrise, werden sich in Baden-Württemberg (Landesteil Baden) und Hessen sowie in Nordrhein-Westfalen und Bayern Änderungen ergeben. Die beiden erstgenannten Länder beenden die Landesförderung, die letztgenannten kürzen die Förderquote. Während in den zurückliegenden Jahren die auslaufende Landesförderung oftmals von den Kommunen aufgefangen wurde, trifft die jetzige Sparrunde auf noch stärker strapazierte kommunale Haushalte. Dies macht es nicht leicht, eine geeignete Anschlussfinanzierung zu finden.

So paradox es erscheint: gerade der als Stabilisierung empfundene Rechtsanspruch auf die Leistung der Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) ebenso wie auf Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII) und Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII) führt zum Rückzug von Ländern aus der Förderung. Die Träger der Einrichtungen sind auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verwiesen: Die örtliche Zuständigkeit nach §§ 85, 86 SGB VIII hat die Pflicht zur Kostentragung zwingend zur Folge.

Die Finanzierung der Erziehungsberatung wird daher künftig in weit stärkerem Maße als bisher durch die Städte und Landkreise geleistet werden müssen, mit denen vertragliche Vereinbarungen angestrebt werden sollten. Im Land Berlin ist ein auf dessen besondere Verhältnisse abgestimmtes Vertragswerk entwickelt worden, das Erziehungs- und Familienberatung auf ein sicheres finanzielles und fachliches Fundament stellt, bei dem Elemente der Förderung (§ 74) und der Entgeltfinanzierung (§ 77) miteinander verbunden werden. Die bke hat in ihrem Projekt zur Jugendhilfeplanung für Erziehungs- und Familienberatung eine Entgeltfinanzierung für individuelle Beratung (§§ 17, 18, 28) entwickelt, die als institutionelles Gesamtbudget zur Verfügung gestellt wird.

Solche neuen Finanzierungsmodelle sind heute mit dem legitimen Anspruch des öffentlichen Trägers auf Transparenz der Leistungserbringung verbunden. D.h. es muss ein Berichtswesen etabliert werden, das den Anforderungen der örtlichen Steuerung entspricht. Dabei kann umso eher eine neue und zukunftssichere Finanzierung der Erziehungsberatung erreicht werden, je klarer die Erziehungsberatung konzeptionell in der Jugendhilfe verankert ist. In Berlin konnte Erziehungsberatung aus dem Streichkonzert herausgehalten werden, weil ihre präventive Aufgabe gerade mit Blick auf Fremdunterbringungen unstrittig war.

An drei Beispielen sei skizziert, wie Erziehungsberatung ihre fachliche Kompetenz auch in die Lösung kommunaler Finanzprobleme einbringen kann:

Argumente für die Sicherung von Beratung

  • Die Lebenssituation von Familien ist aus vielen Gründen schwieriger geworden. Der dadurch verursachte hohe Unterstützungsbedarf ist an den stetig steigenden Zahlen von ratsuchenden Eltern abzulesen. In Deutschland ist die Inanspruchnahme innerhalb von acht Jahren um 42 Prozent gestiegen.
  • Jedes vierte Kind, das in der Erziehungsberatung vorgestellt wird, hat Probleme im Leistungsverhalten oder in der Schule. Erziehungsberatung ermöglicht diesen Kindern, ihre Lernpotentiale besser zu nutzen. Dies ist im gesellschaftlichen Bemühen um den schulischen Lernerfolg unserer Kinder ein wesentlicher Beitrag.
  • Besonders augenfällig wird die Belastung von Familien an der Zunahme von Scheidungen. Kinder verlieren dadurch einen Elternteil, an dem sie ihre eigene Identität zu bilden begonnen haben. Den seelischen Folgen für die Kinder muss entgegengewirkt werden.
  • Das Kindschaftsrechtsreformgesetz hat deshalb Beratung im Kontext von Trennung und Scheidung mit einem Rechtsanspruch ausgestattet.
  • Kinder und Jugendliche in Fremdunterbringung stammen außerordentlich häufig aus geschiedenen (bzw. getrennten) Partnerschaften. Erziehungs- und Familienberatung kommt deshalb eine besondere vorbeugende Bedeutung zu.
  • Nicht zuletzt die Kostenentwicklung bei den erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses erfordert, für Familien frühzeitige Intervention und Unterstützung durch Beratungsstellen sicherzustellen.

Psychotherapie als Jugendhilfeleistung

In einer Großstadt sind psychotherapeutische Leistungen auf der Basis von § 27 Abs. 3 SGB VIII von niedergelassenen Psychotherapeuten erbracht worden. Eine örtliche Erziehungsberatungsstelle konnte in einem Projekt zeigen, dass sie - weil institutionell finanziert und keine Einzelfälle abrechnend - Kinder und Jugendliche mit vergleichbaren Problemlagen mit geringerem Zeitaufwand wirksam unterstützen kann. Zusätzlich eingestelltes Personal ersparte hier zwei Drittel der bisherigen Kosten.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Jugendämter sind durch Anträge auf Eingliederungshilfe hoch belastet, nicht nur zeitlich auch in den finanziellen Folgen. Es fehlt oft psychologische und psychotherapeutische Kompetenz zur erforderlichen Abklärung der notwendigen, ggf. eben erzieherischen Hilfe. Erziehungsberatung kann sie einbringen und zu einer zielgenauen Unterstützung beitragen. Auch hier gilt, dass zusätzliches Personal der Kommune Kosten erspart.

Heimunterbringung

Zwei Drittel der Heimunterbringungen werden für Kinder und Jugendliche gewährt, die eine Trennung oder Scheidung ihrer Eltern erlebt haben. Eine Großstadt erprobt das präventive Potential der Erziehungsberatung. Jugendliche erhalten vor einer beabsichtigten Fremdunterbringung Beratung. Nach erster Erfahrung kann für einen Teil der Jugendlichen die weitere Begleitung durch die Beratungsstelle ausreichen. Bei anderen wird eine ambulante Maßnahme empfohlen. Auch wenn im Einzelfall Fremdunterbringung nicht vermieden werden kann, bewirkt Erziehungsberatung eine Kostenersparnis.

Etliche Beratungsstellen haben in den letzten Jahren Regelungen mit dem örtlichen Jugendamt getroffen, die dazu beigetragen haben, die Finanzierung der Einrichtung sicherzustellen und/oder die Beratungsstelle stärker in den Kontext der örtlichen Jugendhilfe zu stellen. Viele Beratungsstellen müssen jetzt neue Bedingungen für ihre Arbeit aushandeln. Für sie wäre eine Informationsbörse über gangbare Wege und zu vermeidende Irrtümer mehr als hilfreich.

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung bietet sich als Mittler für geeignete Informationen an. Bitte stellen Sie uns rechtliche Regelungen, fachliche Konzepte, Erfahrungsberichte, eben alles, was für andere Beratungsstellen in dieser prekären Zeit hilfreich sein könnte, zur Verfügung! Wenn die Informationen nur inhaltlich, aber nicht im Wortlaut weitergegeben werden dürfen, wird dies beachtet werden. Bitte markieren Sie entsprechend!

Die bke dankt allen Beratungsstellen, die durch ihre Erfahrungen dazu beitragen, an anderen Orten die Unterstützung.


 

[1] Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke);
Quelle: Informationen für Erziehungsberatung 3/03.