Förderbekanntmachungen des G-BA: Innovationsfonds
Am 11. Mai 2016 hat der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) weitere Themenfelder bekanntgegeben, in denen innovative Projekte gefördert werden. Damit können von Ärztenetzen und KVen nochmal Fördermittel für Projekte beantragt werden, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Aus den folgenden Themenbereichen können Projekte gefördert werden:
- Versorgungsmodelle mit Delegation und Substitution von Leistungen
- Modellprojekte zum Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung
- Verbesserung der Kommunikation mit PatientInnen und Förderung der Gesundheitskompetenz
- Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderung
In allen Themenbereichen sollen auch Ansätze zur Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund einbezogen und gefördert werden.
Im Innovationsfonds sollen bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen, davon 225 Millionen Euro für die Förderung von neuen Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung. Anträge für Fördermittel der neu ausgerufenen Themenfelder können bis zum 19. Juli 2016 über das Internetportal des DLR-Projektträgers (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/NVF3_2016) eingereicht werden. Für die anderen Themenfelder gilt der 5. Juli 2016 als Frist.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://innovationsfonds.g-ba.de/