Fonds Sexueller Missbrauch wird 2026 nicht fortgeführt – scharfe Kritik von DGVT und DGVT-BV
Im Bundeshaushalt 2026 sind keine Mittel mehr für den Fonds Sexueller Missbrauch vorgesehen. Das ist das Ergebnis der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Mitte November 2025. Damit endet ein zentrales Unterstützungsinstrument für Betroffene sexualisierter Gewalt, das seit seiner Einrichtung ergänzende und vergleichsweise unbürokratische Hilfen ermöglicht hat.
DGVT und DGVT-BV kritisieren diese Entscheidung entschieden und warnen vor einer erneuten Versorgungslücke für Betroffene, deren Unterstützungsbedarf durch die bestehenden Regelangebote häufig nicht ausreichend gedeckt werden kann. Auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, die Aufarbeitungskommission sowie der Betroffenenrat äußern in einer Pressemitteilung erhebliche Bedenken gegen die Nichtweiterführung des Fonds.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag zum Erhalt des Fonds verpflichtet. Die DGVT und der DGVT-BV fordern daher Lösungsvorschläge der Koalition zur Weiterführung des Fonds.
Der Fonds wurde vor dem Hintergrund der 2010 öffentlich gewordenen Missbrauchsskandale eingerichtet, um Betroffenen niedrigschwellige Unterstützung zu ermöglichen und Defizite etwa im Opferentschädigungsrecht abzufedern. Diese Bedarfe bestehen unverändert fort: Viele Betroffene leben aufgrund der erlittenen Gewalt in prekären finanziellen Verhältnissen, sind in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder benötigen deutlich mehr psychotherapeutische Unterstützung als die gesetzlichen Krankenkassen oder das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV - finanzieren. Auch fehlende Voraussetzungen für Strafverfahren waren und sind ein zentraler Grund für die Notwendigkeit ergänzender Hilfesysteme.