G-BA: Ambulante Psychotherapie bei Schizophrenie uneingeschränkt indiziert
(kb). Ambulante Psychotherapie darf auch bei der Behandlung der Kernsymptomatik von Schizophrenie und affektiven psychotischen Störungen als GKV-Leistung verordnet werden. Dies stellte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 16. Oktober 2014 mit einer sprachlichen Anpassung von § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Psychotherapie-Richtlinie klar. Ambulante Psychotherapie kann bei Psychosen nicht nur zur Behandlung von Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatiken eingesetzt werden, sondern steht auch als zusätzliche Behandlungsoption in der Akutphase zur Verfügung.
Nach Auffassung des G-BA sollte nach den geltenden Leitlinien im Idealfall zur Behandlung von psychotischen Störungen eine Kombinationsbehandlung von Psychopharmaka und Psychotherapie in Abstimmung der Therapeuten untereinander stattfinden.
Die DGVT und der DGVT-Berufsverband begrüßen diesen Beschluss, der nochmals die Bedeutung von Psychotherapie in der Behandlung von Schizophrenie, schizotypen oder wahnhaften Störungen sowie bei einer bipolaren affektiven Störung herausstellt und für diese Störungsbilder als uneingeschränkt indiziert darlegt.
Eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Patienten mit psychotischen Erkrankungen, welche meist mit einer hohen Krankheitslast verbunden sind, ist dringend notwendig. Unser Vorstandsmitglied Rudi Merod greift diese Frage in seinem nachfolgenden Kommentar nochmals auf.
Der G-BA-Beschluss vom 16.10.2014 tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2087/