Gesundheitsreformen
Gegenüberstellung der wesentlichen Inhalte der Gesundheitsreformkonzepte von SPD, dem PARITÄTISCHEN und Ver.di
24. April 2007
| Problembestimmung | |
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| Die Beitragsbemessungsgrundlage (Löhne und Gehälter) der GKV erodiert, gleichzeitig ist eine Senkung der Lohnnebenkosten notwendig. Es soll nicht länger im Belieben von Angehörigen der PKV stehen, ob sie sich an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen. Im Gesundheitswesen ist mehr Wettbewerb notwendig. Dieser Wettbewerb muss jedoch ein Wettbewerb um beste Versorgung sein, kein reiner Preiswettbewerb. | |
| Reformansatz | |
| SPD | Beabsichtigt ist eine reine Reform der Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Notwendigkeit von darüber hinausgehenden Strukturreformen wird gesehen, ohne dass konkrete Vorschläge gemacht werden. Die Finanzierung soll künftig über einen einheitlichen Versicherungstarif unter Einbeziehung von zusätzlichen Einkommen erfolgen. Übernahme des bisherigen Leistungskataloges der GKV |
| DerPARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband | Eine Reform der Finanzierungsstrukturen muss mit einer Reform der Strukturen des Gesundheitswesens selbst einhergehen. Eckpunkte dabei sind insbesondere Reformen im Arzneimittelbereich und eine Verbesserung von Prävention, Rehabilitation und Integrierter Versorgung. Bei der Reform der Finanzierungsgrundlagen soll sichergestellt werden, dass sich die Beitragserhebung künftig an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit orientiert. |
| Verdi | Verknüpfung mit Reformen der Strukturen im Gesundheitswesen.
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| Beitragsbemessungsgrenze (BBG) | |
| SPD | Die bisherige Beitragsbemessungsgrenze, die die Berechnungsbasis für den maximal möglichen Beitrag darstellt, soll in Höhe von 3.450 Euro beibehalten werden. |
| DerPARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband | Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben (5.150 Euro) |
| Verdi | Anhebung
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| Einbeziehung anderer Einkommensarten | |
| SPD | Neben den Erwerbseinkommen und den Einkommen aus den Sozialversicherungen werden auch Kapitaleinkommen einbezogen. Dafür werden zwei Alternativen vorgeschlagen:
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| DerPARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband | Alle Einkommensarten werden bei der Beitragsbemessung einbezogen. Für die bisher nicht berücksichtigten Einkommensarten ist das einkommenssteuerrechtlich festgestellte Einkommen relevant, welches bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit dem halben Beitragssatz berücksichtigt werden soll. |
| Verdi | Arbeitnehmereinkommen darf gegenüber anderen Einkommen nicht benachteiligt werden. Weitere Einkünfte außerhalb des Erwerbseinkommens sollen daher berücksichtigt werden. Es sind Freibeträge vorzusehen. Es ist zu prüfen,
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| Administrative Umsetzung | |
| SPD und PW | Bei der Beitragserhebung wird auf die Daten der Finanzämter zurückgegriffen. Bei der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Rentner wurde dies bis 04/2003 praktiziert. |
| Versicherungspflichtgrenze | |
| SPD | Die Versicherungspflichtgrenze wird aufgehoben. Der einkommensabhängige Bürgerversicherungstarif kann künftig von PKV und GKV - bei gleichen Wettbewerbsbedingungen - angeboten werden. Wer neu krankenversichert wird, kann zwischen gesetzlichen und privaten Bürgerversicherungstarifen wählen. Bereits privat Versicherte können zwischen der bestehenden privaten Versicherung und der Rückkehr in die GKV wählen. |
| DerPARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband | Die Versicherungspflichtgrenze wird in einem ersten Schritt auf 5.150 Euro angehoben. Eine Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze ist denkbar, wobei dem rechtliche Bedenken entgegenstehen. Aus diesem Grund ist anzustreben, die Private Krankenversicherung in den Risikostrukturausgleich einzubeziehen, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen herzustellen. |
| Verdi | Aufhebung |
| Erwartete Beitragssatzsenkung | |
| SPD | Das Beitragssatzsenkungspotential wird - je nach Schätzung - auf 1,6 bis 1,8 Prozent geschätzt, wenn alle Bürger einbezogen werden. Dies wird jedoch erst nach und nach geschehen und kann Jahrzehnte dauern. Kurzfristig sind sogar Beitragssatzsteigerungen möglich. |
| DerPARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband | Wegen der erhöhten Beitragsbemessungsgrenze, der konsequenteren Einbeziehung anderer Einkommensarten sowie den angestrebten Strukturreformen besteht ein kurzfristiges Beitragssatzsenkungspotential von etwa 1,8 Prozent. Langfristig beträgt es ca. 3,6 Prozent. |
| Verdi | Beiträge stabilisieren oder gar senken. Beitragshöhe nach finanzieller Leistungsfähigkeit. |