Gemeinsame Musterklage der DGVT und des bvvp gegen die KV Brandenburg wurde mit einem Teilerfolg beendet
Gemeinsame Musterklage der DGVT und des bvvp gegen die KV Brandenburg wurde mit einem Teilerfolg beendet
Zum ersten Mal hatten die DGVT und der bvvp 2005 in einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemeinsame Klage gegen die Vergütungen der Psychotherapeuten erhoben. Diese Musterklage stand jetzt am 31.3.10 vor dem Sozialgericht Potsdam zur Verhandlung an.
Bekanntlich hatte zwischenzeitlich das Bundessozialgericht (BSG) zu vorangegangenen Honorarklagen der Psychotherapeuten am 28.5.08 ein weiteres Grundsatzurteil gefällt, das die Formel des Bewertungsausschusses zur Berechnung des Mindestpunktwertes vom 29.10.04 weitgehend als rechtskonform beurteilte und lediglich für die Jahre 2000 und 2001 Nachbesserungsbedarf sah.
Insofern war der Beurteilungsrahmen für dieses Musterklageverfahren bereits vorgegeben. Allerdings hatte die KV Brandenburg sich bisher noch nicht dazu aufgerafft, die längst fällige Nachvergütung für 2000 und 2001 zu berechnen. Sie dürfte mit dieser Verzögerung bundesweit betrachtet das Schlusslicht darstellen.
In der mündlichen Verhandlung wurde der Musterkläger, ein DGVT-Mitglied, durch Rechtsanwalt Dr. M. Kleine-Cosack vertreten, bekannt durch das vom bvvp erstrittene sog. „10-Pfennig-Urteil“. In diesem Fall allerdings hatte er weniger zu tun: Die KV Brandenburg wurde verpflichtet, die Neubescheidung vorzunehmen, im Übrigen wurde die Klage zurückgenommen. Die KV hat bei dem Gerichtstermin zugesichert, einen Nachvergütungsbescheid und die Nachvergütung mit der nächsten Abrechnung vorzunehmen.
Somit konnte diese erste Zusammenarbeit zwischen DGVT und bvvp mit einem kleinen Erfolg zu Ende geführt werden.
Norbert Bowe, Freiburg