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Gesundheitspolitik  • Rosa Beilage 3/2012

Gericht bestätigt „Obamacare“

01. August 2012

US-Gesundheitsreform kann in Kraft treten

 

Das amerikanische Verfassungsgericht hat die Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama mit einer Mehrheit von fünf gegen vier Stimmen im Wesentlichen bestätigt. Der konservative Gerichtsvorsitzende John Roberts gab den Ausschlag, indem er sich auf die Seite der vier liberaleren Richter gestellt hat. Damit bleibt Obama eine Niederlage erspart, die seine Chancen auf eine zweite Amtszeit stark gefährdet hätte. Für die Republikaner stellt der Spruch eine herbe Enttäuschung dar. Obama hat einen Großteil seines politischen Kapitals als Präsident in die Durchsetzung des monumentalen, 2700 Seiten starken Gesetzes investiert. 

Das sogenannte „Individuelle Mandat“ soll erstmals in der amerikanischen Geschichte eine allgemeine Krankenversicherung ermöglichen. Es bildet den Kern der Gesundheitsreform und zwingt jeden Bürger zum Abschluss einer Krankenversicherung. Republikanisch geführte Staaten hatten sofort nach der Verabschiedung von „Obamacare“ dagegen geklagt. Laut dem Urteil ist das „Individuelle Mandat“ verfassungsmäßig, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dieses eine Steuer darstelle. Die Reform soll im Jahr 2014 in Kraft treten.

Waltraud Deubert