GKV-Versorgungsgesetz - Erste konkrete Reformpläne liegen vor
Bis Ostern wird die Koalition Eckpunkte für ein GKV-Versorgungsgesetz vorlegen. In einem ersten Positionspapier haben die GesundheitspolitikerInnen der CDU/CSU-Fraktion Vorschläge erarbeitet, wie die medizinische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich verändert werden sollte, um u. a. dem Ärztemangel in den unterversorgten Gebieten zu begegnen. Es geht der Bundesregierung auch um eine bessere Kooperation zwischen „ambulant“ und „stationär“. Hier wünschen sich die Fraktionen von CDU/CSU, dass es zu einem fairen Wettbewerb kommt. Dabei ist allerdings auch die Versorgungsqualität von entscheidender Bedeutung sowie die Frage: „Können beide Sektoren die Versorgungsqualität gewährleisten und zu welchen Konditionen?“
„Überversorgung abbauen“
Die aktuelle Bedarfsplanung hat regionale Unterversorgung nicht verhindern können; ein regionaler sektorübergreifender Versorgungsausschuss soll zukünftig auf der jeweiligen KV-Ebene zur ärztlichen Versorgungsplanung eingerichtet werden, um den Bedarf sektorübergreifend und umfassend zu erheben und die Zulassung entsprechend zu steuern. Aus der bisherigen Bedarfsplanung soll eine „bedarfsgerechte Versorgungssteuerung“ werden, bei der es nicht mehr darum geht, wie Ärzte und Leistungsanbieter zu verteilen sind, sondern darum, welche und wie viel Leistungen für die Versorgung einer Region und ihrer Bevölkerung notwendig sind. Um Überversorgung abzubauen und Fehlsteuerung entgegenzuwirken, sollen die gesetzlichen Möglichkeiten zum Aufkauf von Praxen durch die KV besser genutzt und ausgebaut werden. Im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens soll dann auf eine Nachbesetzung in überversorgten Gebieten verzichtet werden können, und es sollen zeitlich befristete Zulassungen in Ergänzung zur lebenslangen Zulassung möglich sein.
Die Kooperation von niedergelassenen KollegInnen und Krankenhäusern soll vereinfacht werden durch die Flexibilisierung der Mitarbeit von Niedergelassenen KollegInnen in Krankenhäusern und durch die Stärkung des Belegarztwesens, um in ländlichen Gebieten stationäre Fachabteilungen aufrecht erhalten zu können. Die Versorgung der PatientInnen nach einer Krankenhausbehandlung soll besser geregelt werden. Im Gespräch sind finanzielle Anreize, aber auch Sanktionen für die Krankenhäuser, die nach der Entlassung nicht die notwendige Verantwortung für die Nachbehandlung und Genesung übernehmen, also zum Beispiel auf die Organisation der weiteren Versorgung verzichten.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Arztstationen sollen in unterversorgten Gebieten einen wichtigen Beitrag zur besseren Versorgung leisten. Gleichzeitig müsse aber sichergestellt werden, dass die Leitung eines MVZ „rechtlich wie praktisch in ärztlicher Hand liegt und die sich aus dem Berufsrecht ergebende Therapie- und Weisungsfreiheit gewährleistet ist“. Zulässige MVZ-Rechtsformen sollen nur Personengesellschaften und GmbH sein, nicht die Aktiengesellschaft.
Leistungsgerechte Vergütung
Die Regelleistungsvolumina (RLV) sind so auszugestalten, dass die medizinische Grundversorgung der PatientInnen in der jeweiligen Facharztgruppe ausreichend finanziert ist. Sie müssen eine verlässliche und planbare Größe für den Arzt darstellen. Es wird auch angestrebt, den Zwang zur Pauschalierung der Vergütung aufzuheben, um der Selbstverwaltung den notwendigen Spielraum für eine leistungsgerechte Vergütung zu geben. So kann eine angemessene Vergütung in der primärärztlichen Versorgung – wie etwa bei Hausbesuchen oder Betreuung von Pflegeeinrichtungen – erreicht werden. Geklärt werden muss auch das Verhältnis zwischen Selektiv- und Kollektivverträgen, inwieweit der Selektiv- den Kollektivvertrag tatsächlich ersetzt oder nur ergänzen (Add-on) soll.
Waltraud Deubert
Neues Unionsversorgungspapier (wd). Wie der Gesundheitspolitische Informationsdienst (GID) am 16. 2. berichtet, gibt es - nach Einsprüchen von CSU, FDP und zahlreichen Lobbyisten - eine neue Fassung des Spahn`schen Papieres zum Versorgungsgesetz mit Stand vom 10.2.2011. Darin sind zahlreiche der offenbar bemerkenswerten Punkte der Ursprungsfassung entweder gestrichen oder "weichgespült". Das Papier enthält laut GID jetzt offenbar nicht mehr 14 Punkte, sondern 10 Punkte. Das Büro von Jens Spahn meinte auf Nachfrage nach dem neuen Papier, dass daran noch gearbeitet würde und es noch nicht frei gegeben sei. Offenbar werfen die Landtagswahlen ihre Schatten voraus. Den oben erwähnten GID-Artikel finden Sie hier. |