Grünbuch zur psychischen Gesundheit der Europäischen Kommmission
Die Europäische Kommission, Kooperationspartner der Konferenz, wurde aufgefordert nach Maßgabe ihrer Befugnisse und der Erwartungen des Rates und in Partnerschaft mit der WHO zur Umsetzung dieses Aktionsrahmens beizutragen. Das Grünbuch zur psychischen Gesundheit, das die Europäische Kommission Mitte Oktober 2005 veröffentlicht hat, ist die erste Antwort auf diese Aufforderung. Angesichts dieser Veröffentlichung begibt sich die EU auf den Weg, verbindlichere gemeinsame Aussagen und Festlegung zur Ausgestaltung der Hilfen für psychisch kranke Menschen zu erarbeiten. Das Grünbuch soll die Debatte über grundlegende politische Ziele in Gang setzen. Das Grünbuch schlägt folgende Maßnahmen vor:
- Die Festlegung eines EU-Aktionsplanes zur psychischen Gesundheit
- Die Gründung einer EU-Plattform zur psychischen Gesundheit
- Den Aufbau eines Informationssystems zur psychischen Gesundheit, Datensammlung, Trendbeobachtung und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene
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Ende Mai können zu dem Grünbuch Positionen aus den Mitgliedsstaaten der EU abgegeben werden. Laut den bisher bekannten Informationen sind Rückmeldungen zum Grünbuch aus Deutschland bislang sehr sporadisch eingegangen. Die Ergebnisse aus den Konsultationen zum Grünbuch (erste Meinungsbildung) münden in die Erarbeitung eines möglichen Weißbuches, das dann die Vorschläge für ein gemeinsames Vorgehen der EU-Mitgliedsstaaten enthält. Wird ein Weißbuch vom Europäischen Rat angenommen, kann aus ihm ein Aktionsprogramm für den Bereich der psychischen Gesundheit entstehen.
Die Kommission fordert alle betroffenen Bürger, Parteien und Organisationen sowie die Institutionen der Europäischen Union auf, zur Vorbereitung einer möglichen EU-Strategie und eines Aktionsplans für psychische Gesundheit beizutragen.
Insbesondere möchte die Kommission Stellungnahmen zu folgenden Fragen einholen:
- Wie wichtig ist die psychische Gesundheit der Bevölkerung für die Realisierung der strategischen Ziele der EU, wie sie in Abschnitt 1 dargestellt sind?
- Würde die Entwicklung einer umfassenden EU-Strategie für psychische Gesundheit einen Mehrwert zu den bestehenden und erwogenen Maßnahmen erbringen und gibt Abschnitt 5 hierfür angemessene Prioritäten vor?
- Sind die in Abschnitt 6 und 7 vorgeschlagenen Initiativen geeignet, die Koordination zwischen Mitgliedstaaten zu unterstützen, die Integration der psychischen Gesundheit in die Gesundheitspolitik und andere relevante Politikbereiche zu erleichtern, einschlägige Aktionen der Stakeholder zu fördern und eine bessere Verknüpfung zwischen Forschung und Politik im Bereich der psychischen Gesundheit zu bewirken?
Konsultationsbeiträge sollten bis zum 31. Mai 2006 der Kommission übermittelt werden, und zwar an folgende E-Mail-Adresse: mental-health@cec.eu.int oder auf dem Postweg an folgende Anschrift:
Europäische Kommission
Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz
Referat C/2 „Gesundheitsinformation“
L-2920 Luxemburg
Das vorliegende Grünbuch und die eingegangen Beiträge werden auf der Website der Kommission http://dgvt.de/#_ftn1veröffentlicht, es sei denn, dies wird von den Verfassern ausdrücklich nicht gewünscht. Die Kommission beabsichtigt, Ende 2006 eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen vorzulegen zusammen mit – gegebenenfalls – ihren Vorschlägen und/oder Initiativen für eine EU-Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich im Rahmen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. an einer Stellungnahmebeteiligt.
Der AK „Soziale Psychiatrie“, in dem die DGVT durch Waltraud Deubert
vertreten wird, empfiehlt, in der Stellungnahme den Bereich der Selbsthilfe
und Selbstorganisation schärfer zu formulieren, sowie die Aspekte Empowerment, Förderung des Trialogs und den Genderaspekt noch aufzunehmen. Eine ausgearbeitete Stellungnahme aus Deutschland, und
zwar aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz, liegt bereits vor. Wir drucken diese nachfolgend ab.
Ebenso liegt in der Zwischenzeit eine gemeinsame Stellungnahme von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer vor. Sie kann unter folgendem Link abgerufen werden http://www2.bptk.de/uploads/stellungnahme_eu_
gruenbuch_31_05_06.pdf
Waltraud Deubert
Grünbuch der EU-Kommission: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern – Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union
Sehr geehrter Herr Beuscher,
die in dem von der EU-Kommission vorgelegten Grünbuch „Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern – Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union“ beschriebenen Ziele werden vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit grundsätzlich begrüßt. Wichtige Vorschläge des Grünbuches stimmen mit den Zielen und Maßnahmen der Psychiatrie-Reform in Rheinland-Pfalz überein.
Bei der weiteren Diskussion der vorgestellten Ziele und Strategien ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderal gegliederter Staat. Viele der beschriebenen Maßnahmen sind Aufgaben der Länder, die sie in eigener Zuständigkeit wie beispielsweise die Entwicklung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben organisieren und gestalten. Bei den strategischen Überlegungen ist dies zu berücksichtigen.
- Die vorliegenden Empfehlungen betonen sehr stark den Gedanken der Gesundheitsförderung und der Prävention. Dieser Ansatz ist zu unterstützen und zu begrüßen. Bei der vorgelegten Gliederung sollte dieser Ansatz auch konsequent umgesetzt werden. Konkret bedeutet dies, im Kapitel 6 sollte das Kapitel 6.1 die Förderung der seelischen Gesundheit thematisieren und das Kapitel 6.2 dann die Prävention beschreiben. Dies entspräche dann der im Kapitel 5 vorgetragenen Systematik. Die weiteren Kapitel 6.3 und 6.4 würden dann in der Bezeichnung entsprechend geändert.
- Die Förderung seelischer Gesundheit sollte insbesondere Personengruppen berücksichtigen, die auf Grund ihrer sozialen Situation und ihrer Vulnerabilität besonders gefährdet sind: die Kinder psychisch kranker Eltern. Diese Gruppe gehört zum Themenkreis „gezielte Maßnahme für vulnerable Gruppen“ im Kapitel 6.1.1 auf S. 10 des Grünbuches.
- Bei den im Kapitel 6.1.2 genannten Präventionsstrategien bei den Projekten sollte auch das Netzwerk Depression genannt werden. In diesem Kapitel fehlen die Angststörungen, die nach der DAK-Studie die zweithäufigste Diagnose bei den psychischen Erkrankungen ist und relativ hohe Arbeitsunfähigkeitstage bedingt.
- Im Kapitel 6.2, in der folgenden Fassung des Grünbuches (S. 12) wird Förderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter Menschen sowie der Schutz deren Grundrechte und Menschenwürde genannt. Dieses Kapitel spiegelt die bundesrepublikanische Diskussion und Entwicklung nur unzureichend wider. Dies gilt insbesondere für folgende Punkte:
- die Unterstützungs- und Assistenzmaßnahmen für Menschen mit einer seelischen Behinderung und für Menschen mit einer geistigen Behinderung unterscheiden sich fachlich deutlich voneinander. Hier haben sich seit Mitte der 70iger Jahre in den Ländern zwei unterschiedliche Angebotssysteme für diese beiden Personenkreise entwickelt. Diese Differenzierung im Interesse der Menschen sollte sich auch im Grünbuch widerspiegeln.
- Der Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen geht in Deutschland deutlich weiter als in diesen Empfehlungen beschrieben: Mit der Aufnahme des Benachteiligungsverbotes 1994 in das Grundgesetz haben Menschen mit Behinderungen einen rechtlichen Anspruch auf Gleichstellung und Barrierefreiheit. Ergänzt wird diese rechtliche Gleichstellung um den Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zum Ziel hat. Selbstbestimmung weist über den Begriff der „Mitwirkung“ deutlich hinaus (S. 12. Absatz 3, letzte Zeile).
- Ziel der Psychiatrie-Reform in Rheinland-Pfalz ist es, insbesondere die Lebensqualität des Menschen mit einer chronischen psychischen
Erkrankung deutlich zu verbessern. Die Lebensqualität dieses Personenkreises ist letztlich der Maßstab für das Gelingen der Psychiatrie-Reform. Dieser Personenkreis sollte auch explizit in diesem Kapitel erwähnt werden.
Wünschenswert wäre ein enger fachlicher Austausch zwischen den verschiedenen Regionen in Europa über den Stand und die Strategie der Umsetzung einer Psychiatrie-Reform im Sinne eines gegenseitigen Lernens. Von einer Gesamterhebung in den einzelnen Staaten sollte zu Gunsten eines Vergleichs zwischen einzelnen unterschiedlichen Regionen abgesehen werden. Durch einen Vergleich der Regionen, kann erfasst werden, wie die jeweiligen Region bestimmte Probleme löst. In einem solchen Erfahrungsaustausch der Regionen erhalten die Regionen Anregungen wie sie voneinander lernen und ihr eigenes Gesundheits- und Sozialsystem optimieren und fortentwickeln können.
Im Anhang könnte noch auf die aktuellen Studien der bundesdeutschen Krankenkassen (DAK und BKK) zur Situation der seelischen Gesundheit der Versicherten hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bernhard Scholten
http://europa.eu.int/comm/health/ph_determinants/life_style/
mental/green_paper/consultation_en.htm
Quelle: VPP 2/2006