Skip to main content
 
Kammern

Gründung der Bundespsychotherapeutenkammer beschlossen

22. Januar 2007

Beim letzten Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Landespsychotherapeutenkammern am 26./27. Oktober 2002 wurden die entscheidenden Weichen für die Gründung einer Bundespsychotherapeutenkammer im nächsten Jahr gestellt (voraussichtlich Mitte Mai).

 

Kontrovers wurde die Regelung der Delegiertenzahlen in der Bundesdelegiertenversammlung diskutiert: Die unterschiedlichen Positionen haben wir in der letzten Rosa Beilage (S.24/25) dargelegt. Nunmehr fand sich ein sibyllinischer Kompromiss: Jedes Land hat zwei Basissitze, und es erhält weitere Sitze für jeweils vollendete 400 Sitze. Das bedeutet im Ergebnis, dass beispielsweise die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen je zwei Sitze erhalten werden, während die "großen" Länder NRW (18 Sitze), Bayern (13) und Baden-Württemberg (11) die insgesamt vermutlich 98 Sitze fassende Delegiertenversammlung dominieren werden.

Nun ist die Bundesdelegiertenversammlung nicht das einzige Gremium der Kammer. Ebenso wichtig oder vielleicht auch wichtiger wir der regelmäßiger tagende Länderausschuss, der über die konkrete Umsetzung der Politik der Bundeskammer befinden wird, sein - hier soll jedes Land eine Stimme haben. Feinheiten, wie z.B. die notwendige Gewährleistung der Vertretung von Kinder- und JugendlichenspychotherapeutInnen und die Struktur und Zusammensetzung des Vorstandes, werden im Rahmen des Satzungsentwurfs, der in den nächsten Wochen erarbeitet werden wird, zu regeln sein.

Ausführlich wurde über die Kosten der Bundeskammer beraten. Ein zunächst ins Spiel gebrachter Vorschlag (Länderkammerbeitrag: 75 € pro Mitglied der Länderkammer) musste von den Protagonisten zurückgezogen werden - kaum eine Kammer wäre in der Lage, diesen Betrag im nächsten Jahr aufzubringen, weil er in den Haushalten nicht vorgesehen ist. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass nicht unerhebliche Kosten auf die Länderkammern zukommen, wenn die Bundeskammer tatsächlich eine professionelle und erfolgreiche Positionierung der Psychotherapie in der Bundespolitik vornehmen soll (der Betrag von 75 € war auf etwa 6-8 wissenschaftliche MitarbeiterInnen ausgelegt). Nunmehr soll ein Haushaltsentwurf für die Bundeskammer auf der Basis eines Beitrags in Höhe von 30 € pro Kammermitglied erstellt werden, der für die ersten zwei Jahre gelten soll.

Weitere Beratungsthemen bei der Sitzung der Landeskammern:

Eine gemeinsame Zeitschrift für die Kammermitglieder der beteiligten Länder ist in Vorbereitung (Organisationsteam: Detlev Kommer, Baden-Württemberg, Dieter Best, Rheinland-Pfalz). Sukzessive werden an diesem "notwendigen- regelmäßigen Mitteilungsblatt sicher alle Kammern mitwirken, zunächst allerdings nur diejenigen, die die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen in ihrem Haushalt vorgesehen haben.

Die Kammer Niedersachsen gründet bereits im November ein Versorgungswerk für Psychotherapeuten, an dem sich möglicherweise auch andere Kammern beteiligen werden. Eine sicher zukunftsweisende Initiative für viele niedergelassene KollegInnen, die bislang nicht über eine gesicherte Altersvorsorge verfügen.