Honorarkürzung in der Psychotherapie: Was hat sich seit 1999 verändert? Alles – außer dem Berechnungsmodell
16. März 2026
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % gekürzt – auf Basis einer Berechnungsmethodik, die er selbst als überprüfungsbedürftig eingestuft hat. Unser DGVT-BV-Positionspapier zeigt, warum dieser Beschluss methodisch nicht vertretbar ist und wie er zudem die Versorgung psychisch kranker Menschen gefährdet.