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Aktuell

Honorarverteilungsänderung verschlechtert die psychotherapeutische Grundversorgung in Schleswig-Holstein

09. Januar 2014

Auch in der KV Schleswig-Holstein wurde die Honorarverteilung im Frühjahr 2013 zu Ungunsten der niedergelassenen PsychotherapeutInnen und ihrer PatientInnen verändert. Die Auswirkungen werden in unserem Artikel dargestellt.

 

Auch in der KV Schleswig-Holstein wurde die Honorarverteilung im Frühjahr 2013 zu Ungunsten der niedergelassenen PsychotherapeutInnen und ihrer PatientInnen verändert. Während die Vergütung der genehmigungspflichtigen Psychotherapien und die probatorischen Sitzungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgenommen wurden und fortan extrabudgetär von den Krankenkassen finanziert werden, sind alle anderen Leistungen jetzt engen zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen unterworfen.

Für Psychologische PsychotherapeutInnen müssen im Quartal 2257 Minuten und für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen 2273 Minuten für Grundpauschalen, Anamnesen, Berichte, Testungen usw. ausreichen. Darüber hinaus drohen deutliche Abschläge. Betroffen ist auch das psychotherapeutische Einzelgespräch mit der EBM-Ziffer 23220.

Wer bekommt diese Einschränkungen besonders zu spüren?

  • KollegInnen mit einem großen Patientenstamm, die z.B. niederfrequent viele PatientInnen versorgen (sog. Versorgerpraxen). Hier wäre bei 100 PatientInnen schon das halbe Minutenkontigent mit den Grundpauschalen aufgebraucht.
  • KollegInnen, die mit chronisch schwer kranken PatientInnen arbeiten, für die die genehmigungspflichtigen Leistungen oft nicht ausreichen. Hier werden insbesondere die psychotherapeutischen Einzelgespräche fehlen, die der stützenden Nachbehandlung dienen oder die für die Überbrückung der Zweijahresfrist genutzt werden konnten.
  • KollegInnen, insbesondere KJP, die viele Testungen durchführen.
  • KollegInnen, die therapiebegleitend häufig übende Verfahren lehren.
  • KollegInnen, die für Gruppenbehandlung mehr Berichte erstellen müssen.

Wie man schon an dieser Aufzählung erkennen kann, trifft die Zeitbegrenzung konsequent die Falschen. Alles, was Kassen und Politik von PsychotherapeutInnen fordern, wird mit der neuen HVM-Regelung stark behindert: die psychotherapeutische Grundversorgung, die bessere Diagnostik und Verlaufstestungen, die Behandlung von PatientInnen, die intensiverer und langfristigerer Betreuung bedürfen und die Gruppenbehandlung.

Besonders unverständlich ist die zeitliche Begrenzung der psychotherapeutischen Einzelgespräche, die bislang von vielen KollegInnen genutzt wurden, um unbürokratisch Notfallsitzungen oder Sprechstunden anbieten zu können. Sie tun dies mit Inkaufnahme einer deutlichen Honorareinbuße. Fünf verblockte Einzelgespräche à 50 Minuten kosten die KV aktuell 28,26 Euro weniger als eine genehmigte Psychotherapiestunde. Das macht niemand, um sich zur Vermeidung der Berichtsschreiberei am Facharzttopf zu bedienen.

Schleswig-holsteinische Psychotherapeuten, die ihre Praxis wirtschaftlich führen wollen, sollen jetzt also motiviert werden, sich verstärkt der genehmigungspflichtigen Richtlinienpsychotherapie zuzuwenden. Wer profitiert davon? Die Kassen sicherlich nicht. Die anderen Facharztgruppen? Stellen denn die verbliebenen psychotherapeutischen Leistungen in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung eine ernsthafte finanzielle Belastung für die Budgets der anderen Gruppen dar?

Die KVSH will den neuen HVM in diesem Jahr wieder auf den Prüfstand stellen. Man kann nur hoffen, dass dann Sachargumente zum Tragen kommen, die der Patientenversorgung helfen.

Klaus Thomsen, DGVT-Delegierter und Vorstandsmitglied PKSH
Januar 2014