Informationen für die psychotherapeutische Behandlung von Asylbewerbern
(kb) Wir möchten unseren Mitgliedern einige Hinweise auf Arbeitshilfen für die Behandlung von Asylbewerbern zur Verfügung stellen:
Seit 1.3.2015 gelten die neuen Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Danach beträgt für Asylbewerber die Dauer für den Bezug von den sehr eingeschränkten Gesundheitsleistungen nicht mehr vier Jahre wie bisher, sondern nur noch 15 Monate. Innerhalb der 15 Monate haben Asylbewerber nur Anspruch auf eine Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Die Behandlung von psychischen Erkrankungen ist nach dem AsylbLG nur im Ausnahmefall möglich.
Mit der Reform des AsylbLG haben Asylbewerber früher als bisher einen Anspruch auf eine Versorgung nach dem GKV-Leistungskatalog (nach 15 Monaten, s.o.). Dies gilt grundsätzlich auch für psychotherapeutische Leistungen. (Auf die Problematik, dass die Kassen keine Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen finanzieren, diese aber bei Flüchtlingen fast immer notwendig sind, geht die DGVT in einer aktuellen Stellungnahme „zur psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ ein, veröffentlicht in VPP 2-2015.)
Zur möglichen Abrechnung von Leistungen stehen Informationen auf den Seiten der KVen zur Verfügung, hier z.B. die KV Bayern: https://www.kvb.de/abrechnung/erstellung-abgabe-korrektur/besondere-kostentraeger/behandlung-von-asylbewerbern/
Ein Flyer der Ärztekammer Hamburg bietet auch für PsychotherapeutInnen hilfreiche Informationen: https://www.aekhh.de/aerzte/menschen_in_not_helfen_Apr2013_Web.pdf
Die Berliner Initiative „Medizin hilft Flüchtlingen“ hat Standard-Informationen rund um die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in verschiedene Sprachen übersetzen lassen und stellt diese zum kostenlosen Download bereit. Die Dokumente sollen den Umgang mit internationalen Patienten in einem Asylbewerber-Verfahren erleichtern und umfassen beispielsweise Informationen zu Impfungen, Hinweise zur Einnahme von Medikamenten oder Informationen zum grünen Krankenschein. Die Arbeitshilfen stehen in zehn unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung, darunter arabisch, persisch, dari und vietnamesisch.
Dokumente zum Download:http://www.medizin-hilft-fluechtlingen.de/index.php/dokumente
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 3/2015