Intransparente Kassenbewilligungen bei weniger Qualität der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) – Eine unvorteilhafte Kombination für PatientInnen
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), kritisiert in einem im Juli veröffentlichten Bericht die großen Unterschiede bezüglich der Leistungszusagen der Krankenkassen. Laumann beruft sich dabei auf eine aktuelle Studie des IGES-Instituts (Titel der Studie: „Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“), die darstellt, dass die Ablehnungsquote bei Rehabilitation- und Vorsorge-Anträgen stark variiert und abhängig von der Krankenkasse zwischen 8,4 % und 19,4 % beträgt. Dabei sind die günstigen Zusagen bei den Landwirtschaftlichen Krankenkassen am höchsten und bei den Ortskrankenkassen und Ersatzkassen besonders niedrig.
Laumann betont, dass folgender Eindruck keinesfalls entstehen dürfte: Die Kassen lehnen Reha-Anträge zunächst systematisch ab und warten die Reaktionen seitens der Patienten ab. Zeige sich der Patient in Folge der Ablehnung beharrlich und lege Widerspruch ein, könnten die Kassen den Antrag zu diesem Zeitpunkt immer noch bewilligen. Zeige sich der Patient dahingegen inaktiv, entfallen der Kasse Kosten. Patienten legen gegen jede vierte Leistungsablehnung (bzgl. Reha und Vorsorge) Widerspruch ein, wovon schließlich mehr als 50 % der Widersprüche Erfolg hätten. Gerade hier zeigt sich für Laumann, dass die Kassen Leistungen initial oftmals zu Unrecht ablehnen. Laumann bemängelt außerdem, dass die Kassen nicht immer transparent über die Gründe der Leistungsablehnung kommunizieren. Seiner Kritik fügt Laumann allerdings hinzu, dass die Kassen insgesamt einen Großteil der genehmigungspflichtigen Leistungen bewilligen. Lediglich 5,2 Prozent der beantragten Leistungen würden insgesamt abgelehnt. In diesem Zusammenhang geht Laumann davon aus, dass die neue UPD, welche in Ihrem vorgelegten Bericht von 2016 knapp 94.000 Beratungen durchführte, künftig doppelt so viele Beratungen anbieten könne.
Bezüglich dieser Beratungen allerdings wird von Seiten der Patientenverbände bemängelt , dass die neue UPD zum einen weniger und zum anderen geringer qualifizierte Mitarbeiter einstelle. Wohingegen bei der alten UPD alle Berater eine akademische Ausbildung besaßen, sind es bei der neuen UPD nur noch 41 %. Ausgebaut wurden bei der neuen UPD die Telefonberatungen (Zunahme um 11,7 %), wohingegen parallel die persönlichen Beratungen zurückgingen (Abnahme um 10,3 %). Es wird auf Patientenvertreter-Seite gemutmaßt, dass es sich um ein grundlegend verändertes Angebot „mit vorrangiger Call-Center-Beratung“ handeln würde. Weitere Kritikpunkte sind der Rückgang von muttersprachlichen Angeboten (Abnahme um 64 %). Zudem bietet die neue UPD keine psychosoziale Beratung mehr an. Auch die Pressearbeit wurde drastisch heruntergefahren, die Medienbeiträge sind um 44 % zurückgegangen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die neue UPD viel mehr (Zunahme um 60 %) ihrer Beratungen als Hinweis auf Problemlagen versteht, laut ihm/ihr eine „ inflationäre Auslegung und Aufblähung“. Schlussendlich sind auch die Beschwerden über die UPD gestiegen, und zwar von 18 auf 559 Beschwerden.
IGES-Studie, Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen: www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2017/leistungsablehnung/index_ger.html
Isabel Lang