"Kammerpolitik auf dem Prüfstand" -Diskussionsforum bei der DGVT-Workshoptagung am 18. März in Tübingen
Auf dem Podium saßen Heiner Vogel, der eine Übersicht über die Bundespsychotherapeutenkammer gab, Roland Straub, der über die besonderen Bedingungen der Angestellten berichtete, Marianne Funk, die einen Überblick über die Anliegen der Niedergelassenen vermittelte, Günter Ruggaber, der über Fortbildungen und Fortbildungsordnung informierte, und Renate Hannak-Zeltner, die die Beitrags- und Entschädigungsordnungen der Psychotherapeutenkammern zusammenfasste. Moderiert wurde die Veranstaltung von Steffen Fliegel.
Heiner Vogel verdeutlichte die Strukturen der Bundespsychotherapeutenkammer, die Vernetzungen mit Landeskammern und weiteren Gremien. Deutlich wurde, dass sich in relativ kurzer Zeit ein außerordentlich komplexes System entwickelt hat, bei dem es schwer fällt, den Überblick zu behalten. Wenn Günther Anders5 vor einem Vierteljahrhundert davor gewarnt hatte, dass wir als Menschen der Perfektion unserer Produkte nicht mehr gewachsen sind, so könnte dies ein weiteres Beispiel dafür sein.
Roland Straub stellte die Situation der angestellten PPs/KJPs mit Thesen zunächst auf Bundesebene vor, für die sich durch das Psychotherapeutengesetz zunächst wenig geändert hat. Beispiele: in Kliniken gibt es für PPs/KJPs keine Leitungsfunktionen, die Vereinbarungen zur Personalbemessung in der Psychiatrie (Psychiatrie-Personalverordnung, Psych-PV) sind arzt- und pflegezentriert und sehen wenig Psychotherapie vor. Für die Finanzierung der PT-Ausbildung mit ihrer praktischen Tätigkeit wurde keine Regelung getroffen. Dies findet sich auf Landesebene wieder, die Landeskrankenhausgesetze wurden dem PsychThG ebenfalls noch nicht angepasst, was die Mitarbeit von PPs/KJPs in Leitung oder in Planungsgremien des Gesundheitswesens einschränkt. Aktuell in der Kammerarbeit (LPK-BW) wurden die Arbeitsbereiche der Angestellten erfasst und deren Probleme zusammengestellt. Für die Angestellten ist eine Beteiligung an der Gremienarbeit des Gesundheitswesens wichtig - hier gilt es für die Kammer auf entsprechende Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen. Da bislang in der Kammerversammlung (Beispiel Baden-Württemberg) die Angestellten unterrepräsentiert sind (nur 20% der 41 Kammerdelegierten sind in Angestelltenverhältnissen, von den Kammermitgliedern dagegen 50%), gilt es zunächst die Beteiligung der PPs/KJPs an der Kammerarbeit zu erhöhen. Besser laufen könnte dann: Die Öffentlichkeitsarbeit für verschiedenen Zielgruppen, die Lobbyarbeit auf kommunaler und Landesebene für bestimmte Versorgungsbereiche und auch Verbesserung der Situation der AusbildungsteilnehmerInnen.
Günter Ruggaber berichtete über die Fortbildungsordnungen der einzelnen Kammern. Die Frage, ob es um Qualitätssicherung oder bürokratische Beschäftigungsprogramme handelt, stellt sich, wenn man weiß, dass auch ohne Fortbildungsordnung die Psychotherapeuten mehr als andere Professionen Fort- und Weiterbildungen besucht haben. Eine entsprechende Untersuchung6 wurde zitiert. Zur Frage "Was bringen Fortbildungsordnungen" werden aktuelle Erfahrungen geschildert, die er als in der Geschäftsstelle der dgvt als Verantwortlicher für Aus-, Fort- und Weiterbildung machen konnte. Deutlich wird derzeit vor allem der hohe Bürokratieaufwand. Bislang sind Bearbeitungszeiten von 12 Wochen und mehr üblich und die Antragsformulare umfassen bei einigem Ländern 12 Seiten, bei Veranstaltungen sind aufwendige Listen zu führen etc. Auch die Kosten sind erheblich: Akkreditierungsgebühren für Veranstalter, Erhöhung des Kammerbeitrags wird nicht selten damit begründet. Die Kammern haben auch noch keine gemeinsame Regelung für die gegenseitigen Anerkennungen der Fortbildungen. Die Änderungsvorschläge sind nachzuvollziehen und aus obigen Erfahrungen abgeleitet: Vereinfachung in den Akkreditierungsverfahren (vgl. Ärztekammern), gegenseitiger Anerkennung der Fortbildungsbescheinigungen und Verhinderung der Verankerung einer Fortbildungsverpflichtung in den Berufsordnungen (um insbesondere angestellte KollegInnen von formalen Verpflichtungen zu entlasten). Und um die Selbstorganisation der eigenen Fortbildung zu unterstützen, sollten Selbstorganisierte kostenfreie Fortbildungsveranstaltungen (Intervision) von Akkreditierungsgebühren befreit sein! Momentan bleibt das Fazit: Für die große Mehrheit der PsychotherapeutInnen, die sich bereits vor Einführung von Fortbildungsordnungen umfassend und qualifiziert fortgebildet haben, bringen solche Ordnungen v.a. mehr Aufwand und höhere Kosten.
Renate Hannak-Zeltner berichtet über Beitrags- und Entschädigungsordnungen der Psychotherapeutenkammern. Dargestellt wurden deutliche Unterschiede in den einzelnen Landeskammern für die Beitragshöhe und auch für die Entschädigungen der Delegierten und der Vorstände. Um Zusammenhänge zwischen diesen Variablen zu untersuchen, wurde der Jahresetat der Landeskammern grob geschätzt (nach Beiträgen und Anzahl der Mitglieder; offizielle Angaben zu den Gesamthaushalten waren nicht verfügbar). Ein recht logisches Ergebnis war: wo viel ist, also bei den mitgliedsstarken Kammern, wird auch mehr ausgegeben (für die Vorstände und die Delegierten). "Kleine" Kammern (mit weniger Mitgliedern) sind insgesamt recht sparsam, deutlich wird dies an der wirklich moderaten Entschädigung der Vorstände in kleineren Kammern. Den Mitgliedern der kleinen Kammern nützt das wenig, sie zahlen dennoch die höchsten Jahresbeiträge (die Spanne für die absolut festgelegten Mitgliedsbeiträge reicht von ca. 250 Euro bis ca. 500 Euro, bei einkommensabhängigen Beiträgen sind auch höhere Werte erreichbar). Die negative Beziehung zwischen Mitgliedszahl und Höhe des Jahresbeitrages ist statistisch signifikant (was bei nur acht in die Berechnung eingegangen Datensätzen beachtlich ist). (Korrelation nach Pearson, r= - 0,73, P = 0,005). Signifikant ist auch die positive Korrelation zwischen Gesamthaushalt und Entschädigung der Kammerpräsidenten mit Korrelationskoeffizient r = 0.843, die Korrelation ist auf dem 0,01 Niveau signifikant (einseitig getestet, nach Spearman). Dagegen sind die Entschädigungen der Delegierten schwierig zu vergleichen, da die unterschiedlichsten Pauschalen bzw. Stundensätze auf einen Durchschnittswert berechnet werden müssten. Mit 1.100 Euro pro Monat ist die Entschädigung des Präsidenten in Bremen am Geringsten, mit 5.000 Euro in Baden-Württemberg am Höchsten. Da aber jeweils noch Büropauschalen hinzukommen oder fehlen oder auch weitere stundenbezogene Entschädigungen hinzukommen können, sind auch diese Angaben nur grob vergleichbar. Als Schlussfolgerungen wurde gezogen, dass "Kleine" Kammern relativ gesehen günstig arbeiten, sie haben aber einen hohen Mitgliedsbeitrag und "Große" Kammern den finanziellen Spielraum für höhere Entschädigungen nutzen, den sie trotz einem relativ moderaten Mitgliedsbeitrag haben.
Die Spannbreite der Entschädigungen und deren Abhängigkeit von den oben genannten Variablen (Anzahl der Mitglieder, Beitragshöhe) verweist auf die politische Bedeutung der Entschädigung der Kammermitglieder/Kammerorgane. Nachträglich ergänzt und konkretisiert: z.B. hat die Kammer Bayern im Bericht über die letzten Haushaltsberatungen im PTJ die Zahlen transparent gemacht. Daraus lässt sich cum grano salis berechnen, dass ein Drittel (!!) des Haushaltes allein für Entschädigungen notwendig ist. D.h. das sind gewaltige Stellschrauben für die Mitgliedsbeiträge!).Deutlich wird auch: Wer eine "günstige" Kammer will, muss auf eine angemessene Größe der Verwaltung und des Funktionärskörpers im Verhältnis zur Anzahl der Mitglieder achten.
Die Diskussion wurde souverän von Steffen Fliegel moderiert, der auch zuvor auf kurze Beiträge geachtet hatte und so für eine lebendige Veranstaltung sorgte. Die Fragen der ZuhörerInnen blieben nach meiner Erinnerung bei den direkten Erfahrungen mit ihrer Kammer und den erlebten Schwierigkeiten.
Marianne Funk stellt die Situation der niedergelassenen KollegInnen dar. Dabei legte sie zum einen das besondere Augenmerk auf die aktuelle Versorgungssituation und die neuen Kooperationsmodelle, zum anderen auf die Honorarsituation. Sie beleuchtete diese Themen vor dem Hintergrund der Aufgaben der Kammern. Eine detaillierte Bearbeitung dieser Themen hat die Fachgruppe Niedergelassene der DGVT in der aktuellen Ausgabe der VPP vorgelegt.
eMail: zeltner@t-online.de
5 Günther Anders, 1992, Die Antiquiertheit des Menschen, Beck-Verlag
6 Zitate aus "Der schwierige Weg zur Profession", Heisig U., Littek W., 2003. Psychotherapeutenjournal; Bericht zu einer Studie der Universität Bremen, Institut Arbeit und Wirtschaft