Kaum zu glauben: Kassen haben zu viel Geld
Man reibt sich die Augen: Seit Jahrzehnten beklagen die Krankenkassen ihre schwierige finanzielle Situation. Sparen, sparen, sparen – lautete die Devise. Hier keine Krankengymnastik, dort keine Kur, Zuzahlung hier, Zuzahlung dort. Jetzt haben sich Überschüsse in Höhe von 20 Mrd. Euro angesammelt. Was soll nun mit dem vielen Geld passieren?
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat die Idee, angesichts der schwarzen Zahlen den Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen und das Geld lieber für Banken- und Griechenland-Rettungsschirme zu verwenden. Doch so einfach ist das nicht, denn der Bundeszuschuss finanziert den Sozialausgleich innerhalb des GKV-Systems: Unter 18-Jährige und nichtverdienende EhepartnerInnen sind beitragsfrei mitversichert, und RentnerInnen und ArbeitnehmerInnen in prekären Arbeitsverhältnissen zahlen geringfügige Beiträge.
Das Geld könnte den BeitragszahlerInnen zurückerstattet werden – auch dies ist eine Vorstellung, die derzeit diskutiert wird. Das Bundesversicherungsamt hat drei Krankenkassen (Techniker Krankenklasse, Hanseatische Krankenkasse und IKK Gesund plus) mit Konsequenzen gedroht, weil sie ihre Maximalreserve deutlich überschritten hätten und nun Prämien auszahlen müssten. Es könnte sich um eine Summe von 60 Euro im Jahr pro Mitglied handeln.
Denkbar wäre auch, die Krankenkassenbeiträge – derzeit bei 15,5 Prozent – wieder abzusenken. Doch auch dies ist nicht unbedingt sinnvoll, denn die Gesundheitskosten werden – schon allein aufgrund der demographischen Entwicklung – weiter steigen.
Da erscheint es einfacher – und auch populärer – die ungeliebte Praxisgebühr (eigentlich eine „Kassen-Gebühr“) zur Disposition zu stellen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr will sie jetzt abschaffen, Bundeskanzlerin Angela Merkel hält daran fest. Die Praxisgebühr spült derzeit 2 Mrd. Euro in die Kassen, verursacht aber auch 300 Mio. Euro Kosten. Das ist im Grund kein sinnvolles Aufwand-Nutzen-Verhältnis.
Abgesehen davon hat die Praxisgebühr in ihrer jetzigen Form nicht die erwünschte Steuerungswirkung, darin sind sich alle ExpertInnen einig. Ursprünglich war sie eingeführt worden, um die Versicherten zu disziplinieren und von unnötigen Arztbesuchen abzuhalten. Doch die Deutschen gehen weiterhin im Schnitt 17 Mal im Jahr zum Arzt und bleiben damit Weltmeister.
Also doch abschaffen und dadurch die PatientInnen entlasten?
Gesundheitsökonomen haben sich jetzt in die Diskussion eingeschaltet und erklären, dass Zuzahlungen im Prinzip richtig seien, denn sie tragen dazu bei, das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken. Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö), der Prof. Dr. Volker Ulrich (Bayreuth), Prof. Dr. Friedrich Breyer (Konstanz) und Prof. Dr. Jürgen Wasem (Essen) angehören, ist allerdings der Meinung, dass das Zuzahlungssystem, wie es heute praktiziert wird, grundsätzlich reformiert werden sollte.
Erstens sollten Zuzahlungen im Krankenhaus generell gestrichen werden, da die Entscheidung über Krankenhausaufenthalte in aller Regel nicht vom Patienten, sondern vom Arzt getroffen werde. Das Argument, den Patienten zur Sparsamkeit erziehen zu wollen, greife hier nicht. Stattdessen werden Schwerkranke zusätzlich belastet. Zweitens sollte die Praxisgebühr dahingehend reformiert werden, dass sie auf fünf Euro abgesenkt wird, dafür aber nicht nur einmal im Quartal, sondern bei jedem Arztbesuch erhoben wird. Die Regelungen zum sozialen Ausgleich sollen beibehalten werden: Die Summe der Zuzahlungen, die ein Versicherter im Jahr leisten muss, ist auf maximal zwei Prozent des Einkommens (bei chronisch Kranken: ein Prozent) begrenzt.
Es gibt jedoch auch Stimmen, die besagen, dass das gegenwärtige Zuzahlungssystem durchaus Steuerungswirkung habe, allerdings nicht in die erwünschte Richtung, sondern dahingehend, dass PatientInnen von notwendigen Arztbesuchen und von der Einnahme wichtiger Medikamente abgehalten werden. „Zuzahlungen treffen hauptsächlich schwächere Gruppen wie chronisch Kranke und Personen mit niedrigem Einkommen“, stellen der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) fest. Sie fordern daher die Streichung aller Zuzahlungen von Versicherten zu medizinisch notwendigen Leistungen.
Die Bundestagsfraktion der LINKEN argumentierte in einem entsprechenden Antrag ähnlich: „Der Verzicht auf notwendige Arztbesuche kann zur Verschleppung von Krankheiten, zu negativen Folgen für die Gesundheit und auch zu Zusatzkosten führen.“
Was es für die Psychotherapie bedeuten würde, falls künftig pro Therapie-Termin fünf Euro zu berappen wären, haben wir bereits in der letzten Rosa Beilage kurz skizziert: Psychisch Kranke, die einen Therapie-Termin pro Woche haben, hätten mit Kosten von 20 Euro im Monat (und mit 60 Euro im Quartal) zu rechnen.
Sparen ist im Gesundheitssystem trotz des überraschenden Geld-Segens sicherlich weiterhin angebracht, doch es sollten nicht gerade die schwächsten Mitglieder dafür die Verantwortung tragen.
Angela Baer