KBV erfasst mit Honorarbericht auch häufigste Diagnosen
(kö). Die Sonderthemen der Honorarberichte der KBV, die das zweite und dritte Quartal 2015 genauer untersuchen, zeigen auf, dass die häufigsten Behandlungsanlässe der niedergelassenen ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen Rückenschmerzen, Bluthochdruck und Depressionen sind. Insgesamt sind die Honorarumsätze gestiegen.
Im Vergleich zum Vorjahresquartal stieg der Honorarumsatz pro Arzt/Ärztin im zweiten Quartal 2015 um 2,3 Prozent an. Wesentlich geringer war mit 0,7 Prozent der Anstieg des Honorarumsatzes pro Arzt/Ärztin im dritten Quartal 2015. Der Umsatz pro Behandlungsfall erhöhte sich im 2.Quartal um 3,2 Prozent, im 3.Quartal ist er um 2,9 Prozent gestiegen.
Dr. Stephan Hofmeister, der stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzende, betonte, dass die Honorarzuwächse zwar erfreulich seien, aber nicht ausreichen, um die hochwertige medizinische ambulante Versorgung auch künftig sicherstellen zu können.
Das Einkommen vieler ÄrztInnen sei trotz Umsatzsteigerung durch die steigenden Betriebskosten gesunken. Außerdem würde noch immer etwa jede zehnte Leistung der rund 165.000 niedergelassenen ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen nicht vergütet.
Höherer Honorarumsatz für fast alle Arztgruppen
Beinahe alle Arztgruppen konnten den Honorarberichten nach im zweiten und im dritten Quartal 2015 höhere Umsätze feststellen
Im zweiten Quartal 2015 ist der durchschnittliche Honorarumsatz pro Arzt/Ärztin im hausärztlichen Versorgungsbereich um 3,5 Prozent gestiegen. Dabei hat sich der Honorarumsatz pro Behandlungsfall um 4,5 Prozent erhöht. Bei den FachärztInnen ist der Honorarumsatz je Arzt/Ärztin um 1,2 Prozent und je Behandlungsfall um 2,4 Prozent gestiegen.
Im dritten Quartal 2015 hat sich bei den HausärztInnen der durchschnittliche Honorarumsatz im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,1 Prozent erhöht, der Honorarumsatz je Behandlungsfall ist dabei um 2,1 Prozent gestiegen. Im fachärztlichen Versorgungsbereich sind der Honorarumsatz je Arzt/Ärztin um 0,4 Prozent und der Honorarumsatz je Behandlungsfall um 3,5 Prozent gestiegen.
Die ärztlichen und psychologischen PsychotherapeutInnen verzeichneten im zweiten Quartal 2015 ein Plus von 2,0 Prozent (je Behandlungsfall um 1,3 Prozent) und im dritten Quartal ebenfalls von 2,0 Prozent (je Behandlungsfall um 2,2 Prozent).
Sonderthema zeigt die 20 häufigsten Behandlungsanlässe
Die Sonderthemen der Honorarberichte zeigen die 20 häufigsten dokumentierten Diagnosen in insgesamt 31 Fachbereichen auf. Hierbei wird deutlich, dass neben Rückenschmerzen, Bluthochdruck und Depressionen auch Adipositas, Diabetes, Arthrose des Kniegelenks und Schilddrüsenerkrankungen zu den häufigsten von niedergelassenen ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen dokumentierten Behandlungsanlässen gehören.
Des Weiteren fällt auf, dass bestimmte Krankheitsbilder in mehreren ärztlichen Fachgruppen immer wieder unter den 20 häufigsten Diagnosen zu finden sind. Beinahe jede/r Facharzt/-ärztin in Deutschland behandelt häufig PatientInnen mit Bluthochdruck.
Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit
Häufig findet eine Verwechslung des Honorarumsatzes mit dem Einkommen der niedergelassenen ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen statt. Der Honorarumsatz ist die Zahlung an den/die Arzt/Ärztin oder PsychotherapeutIn für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der PatientInnen. Der Umsatz darf nicht mit dem Nettoeinkommen gleichgesetzt werden.
Das Nettoeinkommen - die finanzielle Vergütung, die der/die Arzt/Ärztin bzw. PsychotherapeutIn für seine/ihre Arbeit bekommt - beträgt durchschnittlich nur 23,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 76,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er/sie
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 51,6 Prozent des Honorarumsatzes.
- Steuerzahlungen (14,9 Prozent)
- berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)
Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem/der Arzt/Ärztin bzw. PsychotherapeutIn persönlich zur Verfügung steht.