Skip to main content
 
Migration/Flucht

Keine Verlängerung des Bezugszeitraums von nur eingeschränkten Gesundheits- und Sozialleistungen (AsylbLG)!

15. Dezember 2023

Der Bezugszeitraum von nur eingeschränkten Gesundheits- und Sozialleistungen soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung von 18 auf 36 Monate verdoppelt werden.

 

Dieses Vorhaben der Bundesregierung, geflüchtete Menschen mit psychischen Erkrankungen künftig noch länger von notwendigen Gesundheitsleistungen auszuschließen, verfolgen die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) mit großer Sorge. Sie fordern in einem Positionspapier an Abgeordnete der Ampel-Fraktionen zum einen die Rücknahme der Pläne, den Bezugszeitraum der eingeschränkten Gesundheits- und Sozial-leistungen auf 36 Monate zu verdoppeln. Außerdem sprechen sich die BAfF, BPtK und DeGPT dafür aus, die Gesundheitsleistungen aus dem AsylbLG herauszunehmen, wie im Koalitionsvertrag gefordert, und Gesundheitsleistungen wie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für Geflüchtete gesetzlich zu verankern. Zudem wird gefordert, auch die elektronische Gesundheitskarte für alle Geflüchteten verpflichtend bundesweit einzuführen. BAfF, BPtK und DeGPT fordern zudem den Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung im SGB V zu verankern.

DGVT und der DGVT-BV unterstützen die hier genannten Forderungen.

Auch der Paritätische fordert gemeinsam mit Ärzte der Welt, PRO ASYL und weiteren Organisationen in einem offenen Brief die Bundesregierung dazu auf, die geplante Verlängerung der Bezugsdauer von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umgehend zu stoppen. Weiter

Die rechtlichen Situation für traumatisierte und kranke Geflüchtete in Deutschland ist komplex. Eine instruktive Übersicht