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VPP 2/2010

Kinderschutzgesetz und Datenschutz [1]

12. Mai 2010

Lücke zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe schließen

 

Zu berichten ist von einer gemeinsamen Veranstaltung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (bdk), der Deutschen Kinderhilfe und der Techniker-Krankenkasse zu den „Anforderungen an ein modernes Kinderschutzgesetz“ am 20. Januar 2010 in Berlin. Hintergrund ist die entsprechende Gesetzesinitiative, die in der letzten Wahlperiode trotz zweier „Kindergipfel“ der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten - Dezember 2007 und Juni 2008 - gescheitert ist. Der damalige Gesetzentwurf kam wegen heftiger Kritik aus Fachkreisen ins Stocken. Die neue Bundesregierung hat das Vorhaben jedoch nunmehr explizit im Koalitionsvertrag auf ihre Agenda gesetzt. Im dritten Abschnitt heißt es dort unter der Überschrift „Kinderschutz und Frühe Hilfen“: „Wir wollen einen aktiven und wirksamen Kinderschutz. Hierzu werden wir ein Kinderschutzgesetz, unter Berücksichtigung eines wirksamen Schutzauftrages und insbesondere präventiver Maßnahmen (z. B. Elternbildung, Familienhebammen, Kinderschwestern und sonstiger niedrigschwelliger Angebote) auch im Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem unter Klarstellung der ärztlichen Schweigepflicht auf den Weg bringen.“

In der Praxis der Kinder- und Jugendärzte zeigen sich oft die ersten Anzeichen für Kindesmisshandlungen, Gewaltanwendung, Unterversorgung und andere Gefährdungen des Kindeswohls. Neben dem Aspekt der Prävention berühren dabei vor allem zwei Fragen das Gesundheitswesen: Wie können Kinder- und Jugendärzte bei hinreichenden Verdachtsmomenten - ohne Verstoß gegen ihre berufliche Schweigepflicht - das Jugendamt bzw. die Polizei informieren, um Schlimmeres zu verhüten und den betroffenen Kindern zu helfen? Wie können entsprechende Aktivitäten der Ärzte, beispielsweise die Organisation von „Helferkonferenzen“ und anderer Präventionsmaßnahmen, finanziert werden? Diese beiden Fragen stehen auch im Hintergrund der „ungewöhnlichen Allianz“ der drei Veranstalter der Fachtagung, wie es Klaus Jansen, Vorsitzender des bdk, einleitend hervorgehoben hat.

„Fast alle Kinder, die misshandelt worden sind, sind zu irgendeinem Zeitpunkt und an irgendeinem Ort in Kontakt mit Ärzten gewesen“, sagt Wilfried Kratzsch, ehemaliger Oberarzt der Kinderneurologie aus Düsseldorf. Das zentrale Problem sei das gerade bei den Problemgruppen verbreitete bzw. absichtliche „Ärztehopping“, das die richtige Erkennung der Probleme verhindere. Hinzu käme das im Allgemeinen schlechte Verhältnis der Ärzte zu den Jugendämtern.

Die Kinder- und Jugendärzte hätten zwar die Chance der Früherkennung von Kindeswohlgefährdung. Sie hätten dabei jedoch nicht nur das Problem die einschlägigen Anzeichen zu erkennen. Angesichts des Einzelfalls, der ihnen mit allen möglichen mehr oder weniger plausiblen Erklärungen vorgestellt werde, hätten sie oft nicht die ausreichenden Informationen, um beispielsweise die Jugendhilfe anzusprechen.

Vor dem Hintergrund einiger spektakulärer Fälle haben daher Duisburger Kinderärzte eine Informations- und Kommunikationsplattform entwickelt, mit der sie Verdachtsfälle, die unterhalb der Schwelle der offensichtlichen Anzeigepflicht liegen, einspeichern und abrufen können. Diese Datenbank soll dazu dienen, in Erfahrung zu bringen, ob ein Kind schon einmal bei einem Kollegen mit auffälliger Symptomatik oder fragwürdigen Verletzungen vorstellig gewor-den ist. Die Idee zur Datenbank RISiko-Kinder-Informations-Datei (RISKID) war damit geboren und wurde in zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgebaut. Trotzdem bleibt sie ein Instrument allein der Ärzte und wird auch von ihnen administriert. „Jeder eingebende Arzt pflegt eigenverantwortlich die relevanten Daten möglicherweise von Straftaten betroffener Kinder ein, die er behandelt“ heißt es in der Fachzeitschrift des bdk „der kriminalist“ Nr. 11/2009 S. 24. Die Informationen zu den Fällen werden dabei nach einem bestimmten Raster aufgezeichnet; durch Eingabe der Personalien kann der Kinderarzt darauf zugreifen. Mehr als 20 Kinderärzte und die beiden Kliniken der Region Duisburg arbeiten mit.

Die Initiative erscheint ebenso plausibel wie unterstützenswert, wirft aber erhebliche Probleme des Datenschutzes auf. Gemäß § 203 des Strafgesetzbuchs „dürfen sich Ärzte als Berufsgeheimnisträger auch untereinander nur mit Einverständnis des Patienten informieren. Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers der Bochumer Ruhr-Universität, Prof. Dr. Stefan Huster, besagt, dass RISKID mit derzeitigem Recht nicht vereinbar ist. Ärzte, die sich an dem System betei-ligen, müssen damit rechnen, dass sie sich strafrechtlich verantworten müssen.“ (ebenda). Huster räumt jedoch ein, dass der Gesetzgeber „eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen könnte, die die materiellen Vorgaben der Verfassung beachten und die widerstreitenden Rechtsgüter zu einem schonenden Ausgleich bringen müsste.“

Kinder sind aufgrund ihres Alters nicht einwilligungsfähig und Informationen dürfen somit nur mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten weitergegeben werden. Diese, meist die Eltern, sind aber oft auch die Täter. Der Duisburger Kinderarzt, Ralf Kownatzki, Initiator von RISKID, hat daher in seiner Pra-xis die Eltern aller Kinder gebeten, ihn von der Schweigepflicht zu entbinden. Überraschenderweise habe sich niemand geweigert. Das zeige, dass die „TäterInnen nicht von vornherein als gewalttätige Misshandelnde einzustufen sind.“ (a.a.O. S. 25). Sie stünden in einem Teufelskreis von Unwissenheit und Überforderung. Würden die Ursachen der Probleme nicht angegangen, seien Widerholungstaten vorprogrammiert. „Die Gewalt wird größer, die Abstände kürzer.“

Die Veranstalter der Tagung erhoffen sich von einem neuen Kinderschutzgesetz die Lösung dieser Probleme. Dazu gehören etwa Regelungen im ärztlichen Berufsrecht, ggf. Meldepflichten, zum Datenschutz bzw. zur ärztlichen Schweigepflicht und verbesserte Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe. So sei es ein Skandal, „dass in Deutschland 600 Jugendämter nach unterschiedlichen Kriterien arbeiten“, sagt Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. Um eine Initiative wie RISKID zu verbreiten, müssten bundeseinheitliche Standards der Intervention entwickelt werden. Von den in diesem Bereich ganz unterschiedlichen Interessen sei auch der „fachliche“ Widerstand gegen den alten Gesetzentwurf gekommen, der zudem in der Wahlkampfmühle zerrieben worden sei.

Das zweite Problem ist, wie die Kinder- und Jugendärzte für ihre Arbeit honoriert werden sollen. Wollen sie der ethischen Verpflichtung gegenüber ihren Risiko-Patienten gerecht werden, müssten sie z.B. enger mit der Jugendhilfe zusammenarbeiten und sich an „Helferkonferenzen“ beteiligen. Bisher gibt es dafür aber keine Gebührenziffern. Diese könnten nur durch die „gemeinsame Selbstverwaltung“ in der GKV entwickelt bzw. definiert werden. Eine einzelne Kasse kann entsprechende Leistungen nur im Rahmen von Modellversuchen, d.h. in begrenztem Umfang und befristet übernehmen.

Dabei muss das Engagement der Techniker Krankenkasse (TK) in diesem Problembereich gewürdigt werden. Aus der Überlegung, was eine Krankenkasse zur Prävention, aber auch Aufdeckung von Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung tun könnte, hat die TK schon 1996 begonnen, entsprechende Informations-Materialien z.B. für Kinderärzte zu entwickeln. Inzwischen gibt es neben den Anleitungen für Gesundheitsförderung im „Setting“ (etwa ein Konzept „Gesunde Schule/gesunde KiTa“) eine Reihe von Leitfäden zu Themen wie „Gewalt gegen Kinder“ und „Kindesmisshandlungen“. Darin gibt es unter anderem Hinweise zur Identifikation von solchen Traumatisierungen, die auf Missbrauch zurückzuführen sind. Durch diese Publikationen sind die Kriminalbeamten eher zufällig auf die TK aufmerksam geworden.

Auf der Suche nach Risiko- und Schutzfaktoren erklärt Andreas Meusch, Leiter der Landesvertretungen der TK: „Wir brauchen eine neue Balance zwischen Elternrecht und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt.“ Und Ralf Kownatzki ergänzt: „Die Vorsorgeuntersuchungen müssen verpflichtend werden.“

Die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, hat die Tagung unterstützt und macht das Kinderschutzgesetz zu ihrem persönlichen Anliegen. Neben der Prävention ist dabei auch die „Intervention“ eine notwendige zweite Säule. „Auch die beste Prävention macht … die Intervention nicht überflüssig - so wie wir auch bei bestem Brandschutz nicht auf die Feuerwehr verzichten können“, erklärt sie in ihrem Grußwort. „Deshalb wollen wir mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die mit dem Kinderschutz befassten Professionen schaffen. Wir brauchen klare Vorgaben zu Handlungsbefugnissen und - pflichten bei der Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrags.“ Das gelte auch für die Weitergabe von Daten, das Angebot von Hilfen und weitergehende Interventionen, ergänzt Annette Niederfranke als zu-ständige Abteilungsleiterin im BMFSFJ. Erforderlich seien dafür bundeseinheitliche Regelungen. Dabei knüpfe das Ministerium „an die Diskussion in der vergangenen Legislaturperiode an und will in einen intensiven Austausch mit der Fachwelt treten.“ Das erste Gespräch dazu findet bereits Ende Januar statt.


 

[1]Quelle: Gesundheitspolitischer Informationsdienst (gid) Ausgabe Nr. 2, 15. Jg., 29.01.2010; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.