Konnektortausch
Psychotherapeutische Praxen müssen ihre Konnektoren aufgrund der Laufzeit der Sicherheitschips (gSMC-K-Karten) von fünf Jahren, austauschen. Ohne gültiges Konnektor-Zertifikat funktionieren zentrale Anwendungen wie eRezept, eAU oder ePA nicht mehr. Der Austausch ist finanziell durch eine TI-Pauschale geregelt, wobei Kürzungen erfolgen können, wenn nicht alle TI-Komponenten vorhanden sind. Konnektoren tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Der Chip – die sogenannte gSMC-K-Karte – ist in den Geräten fest verbaut. Konnektoren der CompuGroup Medical (CGM) werden seit Herbst 2017, die von Secunet und RISE seit Herbst 2018 ausgeliefert. Sie erreichen - abhängig vom Produktionsdatum - zu unterschiedlichen Zeitpunkten das Ende ihrer Nutzungsdauer und müssen entsprechend in den Praxen auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgetauscht werden. Das Praxisverwaltungssystem zeigt die Laufzeit der angeschlossenen TI-Komponenten an. Der IT-Dienstleister der Praxis kann dabei unterstützen.
Weiterführender Link: https://www.kbv.de/html/konnektorentausch.php