Kopf- bzw. Gesundheitsprämie versus Bürgerversicherung
Bereits in der sogenannten Rürup-Kommission gingen die Meinungen diesbezüglich auseinander. Professor Karl Lauterbach steht mit seinem Namen für die Bürgerversicherung, Professor Bert Rürup steht dagegen für die Gesundheitsprämie ("Kopfpauschale").
Das Modell der Bürgerversicherung baut auf den Grundsätzen der bestehenden Krankenversicherung auf, die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge soll allerdings erweitert werden. Alle Einkommensbezieher - Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber, Beamte und Selbständige - werden einbezogen, Einnahmen aus Zinsen, Vermietungen und Aktiengewinnen sollen bei der Beitragsberechnung ebenfalls berücksichtigt werden. Durch eine Bürger¬versicherung würden also alle Bürger in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Bürgerversicherung hält bei der Finanzierung der Leistungen am Solidarprinzip fest. Die Arbeitgeber würden die Versicherungsbeiträge weiterhin einziehen und wären auch paritätisch an ihnen beteiligt. Durch die Einbeziehung aller Einkommensarten, das Anheben der Beitragsbemessungsgrenze und die Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze bei Einführung einer Bürgerversicherung soll erreicht werden, den Beitragssatz zur Krankenversicherung auf unter 14% zu senken.
Allerdings, so Eike Hovermann (SPD) Mitglied des Bundestags und dort Mitglied im Gesundheitsausschuss, in den Gesundheitspolitischen Kommentaren Nr. 10 kollidiere eine Bürgerversicherung mit dem in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) formulierten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Änderungen wären somit bundesratszustimmungspflichtig. Die Bürgerversicherung und das damit verbundene Aus für die privaten Krankenkassen widerspreche seiner Meinung nach auch Art. 14 GG (Schutz des Eigentums).
Die pauschale Gesundheitsprämie oder Kopfpauschale zielt dagegen auf eine völlige Ab¬koppelung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung von den Arbeitskosten. Der Arbeitgeberanteil würde komplett dem Arbeitnehmer ausbezahlt und jeder Erwachsene müsste unabhängig von Einkommen einen festen Betrag (die Angaben über die notwendige Höhe schwanken hier) als Versicherungsbeitrag zahlen, Kinder blieben beitragsfrei mitversichert. Der Vorteil wäre, dass Beitrags- und Prämienerhöhungen nicht mehr zu einer Erhöhung des Faktors Arbeit führen würden. Der Nachteil ist, dass Versicherte mit geringem Einkommen in diesem Modell stärker belastet werden. Der Staat soll dann mit steuerfinanzierten Prämienzahlungen den sozialen Ausgleich herstellen. Die privaten Krankenversicherungen könnten in diesem System erhalten bleiben. Sie würden sogar einen neuen Markt erhalten, indem sie Zusatzleistungen versichern, da die gesetzliche Krankenkasse möglicherweise auf die Erbringung von Mindestleistungen (Modell Großbritannien) zurückgefahren würde.
Nach Barbara Stolterfoht, der Vorsitzenden des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und Mitglied der Rürup-Kommission, stellt nur die Einführung einer Bürgerversicherung eine leicht umsetzbare und gleichzeitig nachhaltige Möglichkeit zur Sicherung der Finanzierung der sozialen Krankenversicherung dar. Allerdings darf es ihrer Meinung nach nicht nur das "wie" der Finanzierung reformiert werden, sondern auch die Struktur des zu finanzierenden Systems selbst. Die Einführung einer Bürgerversicherung muss zwingend mit Strukturreformen und der Aktivierung von Einsparmöglichkeiten im System selbst einhergehen. Andernfalls zwingt die Bürgerversicherung noch mehr Menschen in ein ineffizientes und reformbedürftiges System.