Kopfprämien – Karl Lauterbach hat Aufwand und Ertrag untersuchen lassen [1]
Einkommensunabhängige Prämien für Arbeitnehmer würden zu einem zusätzlichen jährlichen Finanzbedarf aus Steuermitteln in Höhe von 35,66 Mrd. Euro im Jahr 2011 führen, sofern nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine Prämie entrichten müssten. Diese Vorschau hat das Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln, deren Direktor Professor Karl Lauterbach MdB ist, der Regierungskommission zur Neuordnung der GKV-Finanzierung mit auf den Weg gegebenen. Von besonderer Brisanz sind auch die Aussagen dieser Studie zum Verwaltungsaufwand beim Einzug einkommensunabhängiger Prämien mit individuellem Sozialausgleich.
Der Abgeordnete Karl Lauterbach hat als einziger Gesundheitspolitiker im Deutschen Bundestag das Privileg, seine Aussagen und Forderungen im Bedarfsfalle mit Zahlen und Fakten zu untermauern, die ihm ein „eigenes“ wissenschaftliches Institut zuarbeitet. Bei der aktuellen Studie „Anmerkungen zur geplanten Einführung von einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen in der Krankenversicherung“ war die Thematik dem gerade zum gesundheitspolitischen Sprecher gewählten Mitglied der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion so wichtig, dass er sich selbst an die Arbeit gemacht hat und als Autor mitverantwortlich zeichnet.
Laut dieser Studie liegt die Höhe der voraussichtlich erforderlichen zusätzlichen Steuermittel mit etwa. 35 Mrd. Euro auf einem Niveau, das auch schon von anderen Gesundheitsökonomen genannt wurde; diese bezifferten den Bedarf auf 20 bis 40 Mrd. Euro. Die Berechnungen des Instituts werden im Verlauf der Beratungen in der Regierungskommission gewiss noch sowohl vom Grundsatz her als auch im Detail auf den Prüfstand kommen.
Die Experten in der Regierungskoalition haben erst einmal mit politischen Abwehrreflexen reagiert. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, beurteilte in einer bundesweiten Tageszeitung, er könne die Studie nicht ernst nehmen. Lauterbach gebe „seiner eigenen Ideologie auf solchen Wegen einen wissenschaftlichen Anstrich“. Der FDP-Gesundheitspolitiker Heinz Lanfermann bezeichnete Lauterbachs Zahlenwerk als schlicht „unsinnig und unseriös“.
Wie „unsinnig und unseriös“ die Arbeit des Instituts tatsächlich ist, wird sich spätestens bei den Beratungen der Regierungskommission erweisen. Lauterbach hat mit dieser Studie jedenfalls einen Aufschlag für die parlamentarische Diskussion gegeben, der nicht mit abqualifizierenden Äußerungen ad acta zu legen sein wird. Die Berechnung der voraussichtlichen Gesundheitsprämie dürfte nämlich kein „Buch mit sieben Siegeln“ sein. „Vergleichsweise einfach“, so heißt es in der Studie, lasse sich die erwartbare Prämienhöhe abschätzen, sofern die derzeitige Mittelhöhe beibehalten werden solle: Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds werden bei dieser Berechnung für das Jahr 2011 auf etwa 180 Mrd. Euro geschätzt. Wird ein Steuerzuschuss von 14 Mrd. Euro abgezogen, verbleiben 166 Mrd. Euro, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Der Arbeitnehmeranteil beträgt davon 53 %, so dass über die Pauschale 88 Mrd. Euro geschöpft werden müssten.
Die Studie kommt zu folgenden alternativen Ergebnissen:
Grundlage | Beitragszahler | Höhe der Prämie pro Monat |
Prämie für alle Mitglieder (also beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten bleibt erhalten; Kinder beitragsfrei) |
50,6 Mio. |
145 € |
Prämie für alle erwachsenen Versicherten (also keine beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten, Kinder weiterhin beitragsfrei) |
58,9 Mio.
|
125 € |
Die Höhe des Finanzbedarfs für den steuerlichen Sozialausgleich wird nicht zuletzt den Bundesfinanzminister interessieren. Die aktuelle Studie geht weitgehend vom Status quo aus. Sollten die Belastungen für Geringverdiener durch die Prämie aus Steuermitteln ausgeglichen werden, könnte eine Grenze von 8 Prozent des Einkommens angenommen werden. Diese würde allerdings bereits eine Mehrbelastung gegenüber der heutigen Beitragssatzsituation bedeuten - derzeit 7,9 Prozent Arbeitnehmeranteil.
Auf dieser Grundlage geht die Studie von folgendem zusätzlichen Bedarf aus Steuermitteln aus: Bei einer Prämie von 145 Euro pro Mitglied entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 35,66 Mrd. Euro, liegt die Prämie bei 125 Euro pro erwachsenem Versicherten, sind es 38,66 Mrd. Euro.
Einen kleinen Vorgeschmack auf die zu führende politische Diskussion über die sozialen Auswirkungen eines Prämiensystems geben die Hinweise des Instituts zu den Wirkungen auf Bevölkerungsgruppen: „Von einer Prämienlösung würden systematisch Rentnerhaushalte und Familien betroffen, und zwar unabhängig von einer konkreten Umsetzung der Refinanzierung der Prämiensubventionen im Steuersystem.“ Die „überwiegende Mehrheit“ der Rentnerhaushalte werde einem Verfahren unterworfen, welches im derzeitigen GKV-System durch die einkommensabhängige Beitragserhebung vermieden werde.
Die Fragen der organisatorischen Durchführung rücken dabei zwangsläufig in den Fokus. Der Beitragseinzug über die Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung würde die Berücksichtigung des Familienstandes und des Beschäftigungsstatus der Familienmitglieder erfordern. Als nicht weniger problematisch würde sich der Sozialausgleich über die Finanzämter erweisen, die bei der Berechnung der Prämiensubvention auf regelmäßige Informationen über die Höhe des Einkommens und seine Veränderungen angewiesen wären.
Insgesamt vermittelt die Studie einen ersten Blick auf den Finanzbedarf und die vielfältigen Probleme eines Sozialausgleiches über das Steuersystem. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass sich im Laufe der weiteren Beratungen auch die Befürworter des neuen Finanzierungssystems die Frage stellen werden, ob Aufwand und Ertrag bei dieser Umstellung in ein angemessenes Verhältnis zu bringen sind. Dabei sollte die derzeitige Regierungskoalition zu der immer weniger erlebbaren Gepflogenheit zurückkehren, Sachargumente ohne Ansehen der Person abzuwägen.
[1] Quelle: Gesundheitspolitischer Informationsdienst (gid) 14. Jg. Ausgabe 39; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion