Kritische Begleitung wird eingefordert[1]
Fragen der DGSP an die Integrierte Versorgung
von Christel Achberger (Diplom-Psychologin und Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der DGSP)
Im erweiterten Vorstand der DGSP werden die Praxismodelle der Integrierten Versorgung intensiv diskutiert. Christel Achberger hat die bisherigen Ergebnisse zusammengefasst.
Kommentare hierzu sind ausdrücklich erwünscht!
Die Modelle zur Integrierten Versorgung eröffnen eine Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Gesundheitsbereich. Die Modelle bieten Komplexleistungen, sichern die Übergänge zwischen stationär, teilstationär und ambulant, ermöglichen Hometreatment, eröffnen Alternativen zur klinischen Versorgung und setzen Angebote der Soziotherapie sowie der psychiatrischen Krankenpflege um.
Alles das ist für die Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die in die Modelle eingeschrieben sind, zu begrüßen.
Aber die Modelle werden auch die psychiatrische Landschaft verändern, und es ist wichtig, die Entwicklungen kritisch zu begleiten. Die DGSP hat ausgehend von Diskussionen im erweiterten Vorstand Themen benannt, die wir im Blick behalten sollten:
1. Zugang der Patienten zur Integrierten Versorgung: Die Modelle zur Integrierten Versorgung leisten einen Beitrag zur zeitgemäßen psychiatrischen Versorgung. Casemanagement, multidisziplinäres Team, Hometreatment werden umgesetzt, aber nur in Modellen des Regionalbudgets erhalten alle Patienten Zugang zu diesen Leistungen. In den anderen Modellen begrenzt sich der Zugang auf Patienten einer Krankenkasse und auf bestimmte Diagnosegruppen. Patienten müssen sich in die Modelle einschreiben, auch das bedeutet für viele eine besondere Hürde.
2. Wunsch- und Wahlrecht, Recht auf Krankenhausbehandlung umsetzen: In Modellen der Integrierten Versorgung können Patienten zwischen Hometreatment, Alternativen zur Klinik (Rückzugsräume, Krisenpension, Krisenbetten) und Klinik wählen. Weil aber die Casemanagement-Verträge den Klinkaufenthalt als „Malus“ bewerten und für den Vertragsnehmer zu einem finanziellen Verlust führen und weil die Träger des Modells sich im Einzelfall auch in Konkurrenz zur Klinik verstehen können, könnte auf die Patienten Druck ausgeübt werden, vorrangig die außerklinischen Angebote zu nutzen.
3. Die Akteure der Integrierten Versorgung verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen.
Es besteht die Gefahr, dass ökonomische Ziele dominieren und es zu Verwerfungen in der regionalen Versorgung kommt.
Die Krankenkassen als Leistungsträger streben Einsparungen und Verbesserungen ihrer Position am Markt an.
Niedergelassene Psychiater versuchen, ihre Einnahmesituation durch Kooperationen und Komplexleistungen zu verbessern.
Kliniken, Tageskliniken und Institutsambulanzen versuchen, Gestaltungsräume ökonomischer und fachlicher Art zu gewinnen.
Einrichtungen der psychosozialen Versorgung versuchen, die Abhängigkeit von der Eingliederungshilfe zu überwinden, ihr Wachstum zu sichern und die Positionierung am Markt zu verbessern.
Überwiegen die ökonomischen Zielsetzungen, werden die fachlichen Ziele der Modelle nicht erreicht.
Aus den unterschiedlichen Zielsetzungen der Akteure ergeben sich neue Kooperationen und Konkurrenzen, die zu Verwerfungen in der regionalen Versorgung führen.
Die in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden umgesetzte regionale Versorgungsverpflichtung muss weiterhin Grundprinzip des Hilfesystems bleiben. Es müssen Lösungen gefunden werden, die Kooperation und Vernetzung fördern und Konkurrenzen überwinden.
Es stellen sich Fragen nach Transparenz und Ausgleich der Interessen. Es muss eine Steuerung im Gemeindepsychiatrischen Verbund entwickelt werden, die den § 17 SGB I umsetzt und sicherstellt, dass sich Leistungsträger und Leistungserbringer zum Wohle des Leistungsberechtigten wirksam ergänzen.
4. Das Casemanagement begrenzt sich auf die SGB-V-Leistungen. Damit werden keine Leistungsträger und Leistungserbringer übergreifenden Hilfeplanungen umgesetzt.
Es wird kein Gesamtplan nach § 58 SGB XII umgesetzt. Die Aussagen zum Casemanagement bleiben weit hinter den Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde (BAG GPV) zurück. Es werden keine Lösungen für die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheits- und Sozialsystem geschaffen.
5. Behandlung und psychosoziale Betreuung werden nicht vernetzt.
Behandlungsleistungen stehen im Vordergrund.
Behandlungsleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe werden nicht als sich ergänzend beschrieben. Der Sozialhilfeträger könnte Behandlungsleistungen mit Leistungen der Eingliederungshilfe gleichsetzen und als nachrangig betrachten. So werden Hilfen für den Leistungsberechtigten abgelehnt und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft infrage gestellt.
Die Eingliederungshilfe darf nicht zurückgedrängt werden. Behandlung und Eingliederungshilfe müssen sich im Einzelfall ergänzen.
6. In den Modellen geht es um SGB-V-Leistungen, somit stehen Ziele, Krankheitsmodelle und Handlungslogiken des Behandlungsbereiches im Vordergrund.
Es besteht die Gefahr, dass das medizinische Krankheitsmodell an Bedeutung gewinnt und die regionale Versorgung bestimmt.
Ein gemeinsames psychotherapeutisches Grundverständnis müsste Voraussetzung für Modelle der Integrierten Versorgung sein.
7. Zugang zu Modellen der Integrierten Versorgung haben nur Leistungserbringer, die SGB-V-Leistungen anbieten und über ein ausreichendes Eigenkapital verfügen.
Kleine und mittlere Leistungserbringer werden ausgeschlossen, die Vielfalt der Versorgungsangebote könnte Schaden nehmen.
8. Die Rolle des psychisch erkrankten Menschen wird auf die des Leistungsberechtigten beschränkt.
Eine Partizipation an allen Entscheidungen auf allen Ebenen ist nicht ausreichend gestaltet.
Wir würden uns wünschen, dass diese Themen Eingang in die Begleitforschung finden!
Es ist eine qualifizierte Versorgungsforschung zu fordern. Die Evaluation darf sich nicht auf monetäre Aspekte beschränken.
Wichtige Stichworte wären:
– Akteursforschung, um das Handeln der Beteiligten sichtbar zu machen;
– Versorgungspfade, um zu klären, welche Wege die Leistungsberechtigten zwischen den Leistungsträgern und Leistungserbringern gehen müssen;
– partizipative Forschung, damit Verbesserung der Versorgungsqualität aus der Sicht der Psychiatrie-Erfahrenen im Mittelpunkt steht.
An diesen Stichworten wird sich die Begleitforschung messen lassen.
[1]Quelle: Zeitschrift „soziale psychiatrie“, Ausgabe 3/Juli 2010; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion sowie der Autorin.