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Rosa Beilage 2/2015  • Tagungsberichte 2015

Kurzbericht zur Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) Berlin 28.04.15

11. Mai 2015
 

Im Rahmen dieser Mitgliederversammlung wurden zunächst nochmals die Linien des Präventionsgesetzes aus Sicht des Bundesministeriums von Herrn Liebig vorgestellt und diskutiert. Berichtet wurde, dass nach Anhörung des Gesundheitsausschusses noch unwesentliche Änderungen kommen werden, die dann ohne Zustimmungspflicht im Juni im Bundesrat besprochen werden sollen. Dabei wurde nochmals versucht zu verdeutlichen, dass der Bund allenfalls in der konkurrierenden Gesetzgebung nur über die Sozialversicherungen (SGB V; VI; VII; XI) steuern konnte (obgleich auch über Steueraufkommen so manche Anreize zu schaffen wären). Kern des Gesetzes ist die Entwicklung einer nationalen Präventionsstrategie. Diese müsse im Wesentlichen von den Sozialversicherungen getragen und auch mitgestaltet werden und zwar so, dass auch die Landesvertretungen der Sozialversicherungen, Gesundheitsdienste und Kommunen (mit Beteiligung länderspezifischer Koordinationsstellen der Sozialversicherungen, Industrie– und Handelskammern Handwerkskammern und Arbeitsschutz) mit berücksichtigt werden. Im Kern gilt es Leitlinien zu entwickeln, die der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgestellt werden. Hervorgehoben wurde die Steigerung der jährlichen  Ausgaben pro Versichertem von 3,17 Euro auf 7 Euro (davon mindestens 2 Euro für Verhältnisprävention, und 0,30 Euro für den Pflegebereich). Dabei gilt zu bedenken, dass in der BRD im Jahr 2011 665 Milliarden Euro für Sozialversicherungsausgaben getätigt wurden. Andere Länder geben hierfür wesentlich mehr aus (in Frankreich sind es 6,5% der Gesundheitsausgaben; vgl. www.ars.sante.fr/Prevention-et-sante-publique.89777.0.html).

In der Diskussion dieses Gesetzes im Rahmen der Mitgliederversammlung der BVPG wurden im Wesentlichen folgende Punkte angesprochen:

  • Das Gesetz wurde insgesamt als Beginn und noch sehr entwicklungsbedürftige Regelung gesehen, die noch viele Wünsche offen lässt.
  • Die wissenschaftlichen Grundlagen wurden in Hinsicht auf ihre empirische  Evidenz hinterfragt, auch die Bedeutung des sozialen Gradienten (Arme leiden mehr und schwerer) wird zwar erwähnt, doch Maßnahmen bleiben im Ungefähren.
  • Die Idee den Pflegebereich zu berücksichtigen wurde zwar begrüßt, die vorgesehenen Lösungsansätze jedoch aufgrund des Volumens und der notwendigen Aufgaben als unzulänglich bezeichnet.
  • Die Bedeutung der Entwicklung eines Settings, welches die Städte im Auge hat (die „soziale Stadt“) wurde ebenso vermisst, wie auch die enge intersektorale Organisation des SGB unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitslosenversicherung (SGB II, III) und der Jugendhilfeträger (SGB VIII).
  • Eine noch engere und verpflichtende Einbindung der Privaten Krankenver-sicherung wurde gewünscht.
  • Eine Überprüfung durch eine zentrale (unabhängige) Forschungseinheit wurde gewünscht und eine dynamische Angleichung der Steuerungssysteme in der Prävention als notwendig erachtet.

Die Mitgliederversammlung enthielt keine revolutionären oder strittigen Punkte. Die Politik der BVPG mit den Aufgaben Koordination, Information (die BVPG verfügt über einen sehr informativen Newsletter), Beratung, Begleitung von Gesetzesinitiativen und Veranstaltungen zu Schwerpunktthemen, wie z.B. Tabakprävention, wurden insgesamt gelobt.

Der Haushalt im Bericht und im Entwurf für 2016 war unbestritten. Entsprechend diskussionslos waren die Entlastung, die Wahl einer neuen Kassenprüferin, ein Procedere zur Übertragung von Stimmrechten bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen und redaktionelle Veränderungen in der Satzung.

Auch die Vorhaben wurden für gut befunden, ebenso wie zum Beispiel eine Tagung zur betrieblichen Gesundheitsförderung (am 28. Oktober 2015) und eine Tagung zur „Health Literacy“.

Prof. Dr. Bernd Röhrle

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2015