KVWL nimmt unberechtigte Kürzungen bei Bezugspersonenleistungen zurück (Quartal 3/2023)
03. Februar 2024
Mitglieder haben uns darauf hingewiesen, dass es bei der Abrechnung der KV Westfalen-Lippe für das Quartal 3/20233 bei den Bezugspersonenstunden zu teils erheblichen Kürzungen gekommen sei. Die KV Westfalen-Lippe hat im Honorarbescheid 3/2023 die zusätzlichen psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen (sowie die entsprechenden Strukturzuschläge), die für Bezugspersonen zur Verfügung stehen, gestrichen und nicht vergütet. Mitglieder sind unterschiedlich von diesen Honorarkürzungen betroffen.
Wir haben unsere Kolleg*innen in der KVWL (Judith Schild und Sandra Münstermann) einbezogen und können Ihnen folgende entlastende Auskunft geben:
Die zuständige Abteilung Widersprüche der KVWL konnte mittlerweile einen Programmierfehler feststellen. Offenbar ist ein falscher Filter über die Abrechnungen der KJP gelaufen, wodurch es bei den probatorischen Sitzungen und beim psychotherapeutischen Gespräch zu starken Kürzungen gekommen ist. Die umgehende Rücknahme der (unberechtigten) Honorarkürzungen wurde seitens der KVWL zugesagt.
Betroffene müssen nach Auskunft der KVWL keinen separaten Widerspruch, der sich ausschließlich gegen diese Honorarkürzung richten würde, einlegen.
Entsprechende Beratung erhalten Sie auch durch die Servicestellen der KVWL. Die KVWL wird ebenso nochmals schriftlich dazu informieren, hieß es.