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Honorarentwicklung
Meldung zum Ausgang der Verhandlung vor dem Bundessozialgericht (BSG) zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen am 28. Mai 2008
09. Juni 2008
Am 28. Mai wurde wieder einmal zur Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vor dem Bundessozialgericht verhandelt und letztinstanzlich entschieden: Das BSG weist die Klagen der Psychotherapeuten ab. Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.04 sei rechtmäßig, nur die Honorarbescheide der Jahre 2000 und 2001 müssten korrigiert werden.
Probatorische Sitzungen sind mit einem Mindestpunktwert von 2,56 Cent zu vergüten.
BSG-Presseinformation zu den Verfahren unter:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2008&nr=10397&pos=1&anz=22
Eine Bewertung der Entscheidung erfolgt in Rosa Beilage 2/08.