Michael Hennrich, CDU/CSU, Rechtsanwalt:
„Für die CDU und CSU ist die Sicherstellung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ein entscheidendes Anliegen. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen digitalen, wohnortnahen und möglichst barrierefreien Weg zum Psychotherapeuten zu ermöglichen. Deshalb wollen wir uns auch künftig dafür einsetzen, die bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeleitete Reduzierung der Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung weiter voranzutreiben. Um die Patientinnen und Patienten genau dort gut zu erreichen, wo der Bedarf hoch ist, wollen wir nach wie vor auf eine Bedarfsplanung setzen, die von flexiblen Instrumenten und sachgerechten Lösungen vor Ort geprägt ist. Dort wo es notwendig ist, sollte die Zahl der Sitze für niedergelassene Psychotherapeuten erhöht werden. Das gilt insbesondere für das psychotherapeutische Behandlungsangebot für Kinder und Jugendliche. Dabei bleiben wir dabei: Die Voraussetzung für eine auf die einzelne Patientin bzw. den einzelnen Patienten abgestimmte Diagnose, Indikationsstellung und die entsprechende Behandlung müssen nach wie vor möglich bleiben. Gleichzeitig unterstützen wir alle Maßnahmen, um die Versorgung von insbesondere schwer psychisch kranken Patientinnen und Patienten zu verbessern. Telemedizinische Angebote können die bestehenden Angebote ergänzen, jedoch nicht ersetzen.
Bei alldem werden wir weiterhin am bewährten Prinzip der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen festhalten. Das heißt, dass der Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben zur Sicherstellung der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland vorgibt. Die gemeinsame Selbstverwaltung organisiert diese Grundlage der Rahmenbedingungen in eigener Verantwortung. Wir erwarten daher auch von den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, dass sie sich in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung verantwortungsbewusst einbringen und zur Sicherstellung der Versorgung beitragen.
Entscheidend für eine gute psychotherapeutische Versorgung bleibt zudem eine fundierte und attraktive Ausbildung, um die künftigen Fachkräfte zu sichern: Deshalb haben wir die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in dieser Wahlperiode auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt, und neu ausgerichtet, um langfristig mehr maßgeschneiderte Behandlungsangebote für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zu schaffen. Die bisherige Struktur - Hochschulstudium mit anschließender Ausbildung - wird durch eine Direktausbildung im Rahmen eines verfahrensbreiten und altersgruppenübergreifenden Studiums abgelöst. Insgesamt erreichen wir bessere Vergütungsmöglichkeiten für die künftig vorgesehene Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dabei haben wir die Ambulanzen an Aus- und Weiterbildungsstätten verpflichtet, mindestens 40 Prozent der von den Krankenkassen gezahlten Vergütung an die Aus- und Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer auszuzahlen und darüber einen Nachweis zu erbringen. Für den stationären Bereich wurde eine monatliche Mindestvergütung für PiA in Höhe von 1.000 Euro verankert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen werden wir intensiv begleiten und dort, wo es notwendig ist, nachjustieren.“