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Aktuell

Neue Berufsbezeichnung

10. Juni 2025

G-BA nimmt neue Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut*innen“ in alle Richtlinien auf

 

Die neue Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeutin/Fachpsychotherapeut“ wurde nun vollständig in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) integriert. Fachpsychotherapeut*innen dürfen künftig spezifische Leistungen wie neuropsychologische Diagnostik und Therapie sowie Verordnungen im Bereich Heilmittel, Soziotherapie, häusliche Krankenpflege und mehr erbringen. Dies ist eine Folge der Reform des Psychotherapeutengesetzes und betrifft auch die Bedarfsplanung.

Weiterführender Link: https://www.g-ba.de/service/fachnews/190/