Neue Psychotherapie-Vereinbarung ab 01.01.2025 - Mehr Möglichkeiten für Videosprechstunden
Die Neufassung der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten (wir berichteten bereits). Der Bewertungsausschuss hebt darin Einschränkungen im EBM auf. Die neuen Regelungen sehen vor, dass mindestens 50 Minuten der Psychotherapeutischen Sprechstunden und mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen weiterhin im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden sollen. Dabei wird von der KBV empfohlen, dass insbesondere die erste Psychotherapeutische Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung in der Praxis stattfinden.
Anmerkung (DGVT-BV):
Die Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern, die für Approbierte anzuwenden sind, sehen weiterhin vor, dass „Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung die Anwesenheit des*der Patient*in erfordern“ (vgl. § 5 Muster-Berufsordnung).
Die von den Krankenkassen formulierte Möglichkeit, dass Psychotherapeut*innen in begründeten Ausnahmefällen die Psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen ausschließlich per Video durchführen können, sehen wir (DGVT-BV) derzeit daher als nicht konform mit den berufsrechtlichen Regelungen an.
Die KBV schreibt in ihrer Praxisinfo vom 19.12.2024: „(…) Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Aufsuchen der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Patientin oder der Patient dies ausdrücklich wünscht.(…)“. Bitte sprechen Sie solche Ausnahmen mit Ihrer Psychotherapeutenkammer ab.
Die neue Psychotherapie-Vereinbarung finden Sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/01_Psychotherapie_Aerzte.pdf