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Honorarentwicklung

Neue Version der ICD-10-GM 2004 gilt ab Januar 2004 für Vertragspsychotherapeuten

17. Januar 2007

Für die Diagnoseverschlüsselung gilt ab Januar 2004 eine neue Version der ICD-10. Die neue ICD-10-GM 2004 (das Kürzel GM steht für German Modification) löst die bislang im ambulanten Bereich gültige ICD-10-SGB-V 2.0 ab. Die neue Version wurde eingeführt, um eine einheitliche Verwendung im stationären und im ambulanten Bereich zu erzielen.

 

Grundlage der neuen ICD-Version ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 11.10.2003. Die Änderungen sind für Vertragspsychotherapeuten bei den Quartalsabrechnungen und bei der Antragstellung von genehmigungspflichtigen Leistungen verpflichtend.

Wesentliche Änderung für den vertragspsychotherapeutischen Bereich ist, dass als neue Bezeichnung für gesicherte Diagnose hinzukommt. Für die Diagnosesicherheit gelten nunmehr folgende Kennzeichen V: Verdacht auf/Ausschluss von; Z: Zustand nach; A: ausgeschlossene Diagnose; G: gesicherte Diagnose. Diese Kennzeichen sind jeder verschlüsselten Diagnose anzufügen.

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) stellt die ICD-10-GM (2004) im Internet zur Verfügung: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.dimdi.de