Juristisches
Neues Bundesteilhabegesetz - Die wichtigsten Änderungen im SGB IX
16. August 2017
(wd). Die Grundlagen für ein leistungsfähiges Rehabilitations- und Teilhaberecht modernisieren, um damit die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe zu verbessern – mit dieser Anforderung stellt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die bisher größte Reform des SGB IX seit dessen Entstehung im Jahr 2001 dar. Nach der Verkündigung des BTHG am 29. Dezember 2016 tritt das neue Reha- und Teilhaberecht bis zum 1. Januar 2023 stufenweise in Kraft und wird zu einem novellierten SGB IX mit neuen Inhalten und einer neuen Struktur führen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Reformierung der bisherigen Grundsätze für alle Rehabilitationsträger, mit der Absicht, ihre Zusammenarbeit zu stärken. Zentrale Kapitel regeln die Bedarfserkennung und -ermittlung, die Zuständigkeitsklärung und Koordinierung der Leistungen mit einer gestiegenen Verantwortung des leistenden Reha-Trägers sowie die Teilhabeplanung mit dem Menschen mit Behinderung.
- Die Eingliederungshilfe wird aus dem Fürsorgesystem des SGB XII (Sozialhilferecht) herausgelöst und ab 2020 als neuer zweiter Teil in das SGB IX neu aufgenommen. Die Weiterentwicklung zielt auf ein modernes, personenzentriertes Teilhaberecht, das sich am individuellen Bedarf einer Person ausrichtet und dem Träger der Eingliederungshilfe mehr Steuerungsmöglichkeiten bietet.
- Die Schwerbehindertenvertretungen sollen gestärkt werden. Durch die Einführung von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen verbessern sich deren Mitwirkungsmöglichkeiten.