Neues zum Präventionsgesetz
- Die Krankenkassen sind auch in Zukunft für individuelle und betriebliche Gesundheitsförderung zuständig. Diese Aufgaben werden nicht Gegenstand einer künftigen Stiftung "Gesundheitsförderung und Prävention".
- Die im Gesetz vorgesehenen Mittel für Gesundheitsförderung und Prävention sollen vollständig ausgeschöpft werden. Die Spitzenverbände der GKV erklären, dass sie sich gegenüber ihren Mitgliedern hierfür nachhaltig einsetzen.
- Der Bundesgesetzgeber schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung einer Stiftung "Gesundheitsförderung und Prävention" als gemeinsame Einrichtung der Spitzenverbände der Rentenversicherung, Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die Stiftung wird aus Mitteln der Sozialversicherungsträger mit 50 Mio. EUR (GKV 35 Mio. EUR) per anno zweckgebunden ausgestattet.
- Die Stiftung hat den Zweck und die Aufgabe, Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vorwiegend in außerbetrieblichen sozialen Lebensumfeldern (settings), Modellprojekten sowie begleitende Kampagnen zu fördern und durchzuführen.
- Das der Stiftung zur Verfügung stehende Finanzvolumen wird erstmals nach 2 Jahren und danach jährlich auf Basis ergebnisbezogener, qualitativer Kriterien überprüft. Die Kriterien werden im Stiftungsrat abgestimmt und festgelegt. Die Spitzenverbände nehmen zur Kenntnis, dass es politisches Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung ist, mittelfristig 40% der für Prävention zur Verfügung stehenden Aufwendungen in die Aufgaben der Stiftung zu investieren.
- Bund, Länder und Gemeinden sind mit maximal 7 Mitgliedern im Stiftungsrat vertreten. Der Stiftungsrat soll 30 Mitglieder nicht überschreiten. Die Abstimmung über Fördermaßnahmen erfolgt nach dem Gewicht der jeweils eingebrachten Stiftungsmittel.
- Derzeit anhängige lebensweltbezogene (setting-) Projekte können von den Krankenkassen weitergeführt werden.
- Der Bund erhält sein derzeitiges finanzielles Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention voll aufrecht.
Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Das Thema „Prävention“ bildete auch einen der Schwerpunkte der Diskussionen der GMK am 17. und 18. Juni in Berlin. Die Ministerkonferenzen der Länder bewegen sich traditionell im Spannungsfeld zwischen dem Bestreben, mit einstimmigen Beschlüssen Länderposition zu stärken und der Möglichkeit zur bundespolitischen Auseinandersetzung der jeweiligen politischen Lager.
Die GesundheitsministerInnen waren sich parteiübergreifend einig, dass Prävention und Gesundheitsförderung als eigenständige und gleichwertige Säule im Gesundheitswesen etabliert werden müssen. Sie verabredeten eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis zum Herbst ein gemeinsames Eckpunktepapier für ein Präventionsgesetz erarbeiten soll. Die NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) und der (ehemalige) Sozialminister von Baden-Württemberg, Dr. Friedhelm Repnik (CDU), werteten den einstimmigen Beschluss als „Durchbruch“ und großen Erfolg auf dem Weg zu einem Präventionsgesetz. Allerdings widersprach Repnik der Darstellung des Gesundheitsministeriums, dass mit den Krankenkassen bereits eine Einigung über die Finanzierung der geplanten Bundesstiftung „Gesundheitsförderung und –prävention“ erzielt worden sei: Er habe von einigen großen Krankenkassen aus seinem Land Gegenteiliges gehört, so Repnik.
Die Gesundheitsminister waren sich darüber einig, dass die Stärkung der Primärprävention und der Gesundheitsförderung, insbesondere in den Betrieben wichtig sei. „Der bisherige § 20 SGB V ist in eine für die gesetzliche Krankenversicherung verbindliche Rechtsgrundlage umzugestalten, damit die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden können“, heißt es in dem Beschluss der Gesundheitsminister. Für zielgerichtete Präventionsaktivitäten sei die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern erforderlich. Über die Verwendung der für die Prävention vorgesehenen Mittel müsse „zum weit überwiegenden Teil“ auf regionaler Ebene und im Bereich der Sozialversicherungsträger entschieden werden. Die Gesundheitsministerkonferenz schlägt vor, mindestens 40 % der Gesamtmittel zur Finanzierung gemeinsamer, kassenübergreifender Projekte auf Landes- und kommunaler Ebene zu verwenden; mindestens 40 % der Gesamtmittel sollen den Kassen für ihre Maßnahmen überlassen werden und die verbleibenden 20 % zur Finanzierung bundesweiter Aktivitäten verwendet werden.“
Diskutiert wurden neben aktuellen gesundheitspolitischen Fragen und den Berichten der Bundesgesundheitsministerin sowie der Patientenbeauftragten der Bundesregierung gesundheitspolitische Aspekte der EU-Erweiterung und bessere Rahmenbedingungen für eine effektive Versorgungsforschung in Deutschland. Hier wird insbesondere mehr Transparenz über Forschungsschwerpunkte und -ergebnisse sowie eine systematische Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen eingefordert.
Die Teilnehmer der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) debattierten erste Erfahrungen mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Dabei stellten die Länder mehrheitlich fest, dass die Umsetzung des Gesetzes trotz anfänglicher Probleme inzwischen auf einem guten Weg ist.
Einhellig konnte festgestellt werden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Rückgänge bei den Kosten für Arznei- und Hilfsmittel sowie bei den Fallzahlen verzeichne und damit seit langem erstmalig wieder schwarze Zahlen schreiben könne. Mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder forderte die GMK, dass diese Überschüsse vorrangig zur Schuldentilgung der GKV selbst eingesetzt und erst dann als Beitragssatzsenkung an die Versicherten weitergegeben werden sollen, wenn es die Haushaltslage der jeweiligen Krankenkasse zulässt. Die übrigen Länder und das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung sprachen sich hingegen unter Hinweis auf das geltende Recht dafür aus, Überschüsse soweit wie möglich für die Senkungen der Krankenversicherungsbeiträge zu nutzen.
Institutionen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und Berufsverbände weisen darauf hin, dass medizinisches Personal durch Dokumentationsaufgaben häufig in hohem Maße belastet sei. Die GMK hat deshalb die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die der nächsten Konferenz Vorschläge zur Deregulierung der Dokumentationsvorgaben unterbreiten soll, um Ärzte und Pflegekräfte künftig von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten zu können.
Einigung konnte über die Einrichtung eines Nationalen Drogen- und Suchtrates erzielt werden, der die Aktivitäten der unterschiedlichen Ressorts zur Prävention, Reaktion und Rehabilitation koordinieren und so zu maximalen Erfolgen führen soll.
Den von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundes, der Länder und der Alkohol- und Werbewirtschaft erarbeiteten Grundsätzen zu einem Aktionsplan zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken (Aktionsplan Alkohol) stimmte die GMK einstimmig zu.
In Deutschland liegen die Organspendezahlen noch immer deutlich unter denen in anderen europäischen Ländern. Auch innerhalb Deutschlands gibt es zum Teil erhebliche regionale Unterschiede. Die GMK will mit der Gemeinschaftsaufgabe Organspende die Organspendesituation durch vielfältige Aktivitäten und optimale Zusammenarbeit mit den Akteuren im Gesundheitswesen nachhaltig verbessern.
Die Gesundheitsminister der Länder haben einstimmig mehrere Beschlüsse zur Qualitätssicherung in der Medizin gefasst. Dazu zählen z. B. die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems der Medizinprodukteüberwachung, der Ausbau der Krebsregister zur besseren Versorgung von Krebskranken sowie die Rezertifizierung von Ärzten.
Begrüßt hat die GMK die Initiative der Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz, durch Kooperation und Abstimmungen auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung Synergieeffekte im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen zu wollen.
Den Bericht über lokale Aktivitäten im Rahmen des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" nahm die Gesundheitsministerkonferenz zur Kenntnis und wird u. a. auch eine engere Kooperation mit dem Gesunde-Städte-Netzwerk prüfen, dessen Mitglied auch das Land Berlin ist. Die Gesundheitsminister unterstützen die Veröffentlichung der Standortdaten von Mobilfunksendeanlagen, um durch größtmögliche Transparenz Befürchtungen um gesundheitliche Belastungen durch diese entgegenzuwirken.
Zum Abschluss der zweitägigen Konferenz unterzeichneten deren Vorsitzende Dr. Heidi Knake-Werner sowie der Direktor des Deutschen Institutes für medizinische Dokumentation und Information (DIMIDI) eine Vereinbarung über einen einheitlichen Internetauftritt für die Gesundheitsministerkonferenzen. Ab sofort sind alle relevanten Informationen und Beschlüsse der GMK seit 2001 für die Fachöffentlichkeit, für Patientinnen und Patienten sowie weitere Interessierte auch im World Wide Web recherchierbar unter: www.gmkonline.de .
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Prävention hat zum ersten Mal am 29. Juni unter der Leitung von Staatssekretär Klaus Theo Schröder getagt.
Man verständigte sich auf folgenden Zeitplan:
Eine kleine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des BMGS, NRW sowie der Länder und BaWü erstellt bis zum 5. Juli auf der Basis verschiedener vorliegender Papiere aus Bund, A- und B-Ländern sowie Gesundheitsministerkonferenz einen Arbeitsentwurf für ein Eckpunktepapier, zu dem die Länder bis Mitte Juli Stellung nehmen. Danach finden 2 – 3 weitere Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe statt, um am 9. September ein gemeinsames Eckpunktepapier zu verabschieden. Ein ausformulierter Gesetzentwurf, scheint in weiter Ferne zu liegen.