Rosa Beilage 1/2016
Niederlassungsförderung in Bayern auch für PsychotherapeutInnen
16. Februar 2016
(kb). PsychotherapeutInnen können im Rahmen eines Programms des bayerischen Gesundheitsministeriums zur Förderung der Niederlassung eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten (für Haus- und Fachärzte stehen jeweils bis zu 60.000 Euro zur Verfügung). Voraussetzung ist, dass die Niederlassung in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern geplant wird. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.
Insgesamt stehen für das Förderprogramm in 2015/16 insgesamt 11,7 Mio. Euro zur Verfügung. Es konnten bislang fast 200 Ärzte und Psychotherapeuten unterstützt werden.