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Rosa Beilage 2/2015

Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

12. Mai 2015
 

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) trat am 1. Mai 2002 in Kraft. Zusammen mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – hat das BGG einen grundlegenden Paradigmenwechsel für die Stellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft eingeleitet. Flankiert von den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurden weitergehende Schutz- und Teilhaberechte geschaffen. Kernstück des BGG ist die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit als eine der maßgeblichen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.

Am 16. September 2014 wurde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Veranstaltung „BGG im Dialog“ der Abschlussbericht der Universität Kassel "Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes" (BGG) vorgestellt. Darin wurden Empfehlungen zur Anpassung des BBG bezogen auf den Behinderungsbegriff, die Verbandsklage, die Barrierefreiheit, die Schaffung einer "unabhängigen Fachstelle" sowie den Anwendungsbereich des BGG und die Verknüpfung mit dem AGG gegeben.

Das BGG soll laut Koalitionsvertrag im Laufe des Jahres 2015 überarbeitet und bereits Anfang 2016 fertiggestellt sein. Eine Befassung im Bundeskabinett ist für das 3. Quartal geplant. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 15.04.2015 zu einem Fachgespräch eingeladen, in dem die u. g. Schwerpunkte beraten wurden:

  • Anpassung des Behinderungsbegriffs
  • Barrierefreiheit
  • Leichte Sprache
  • Benachteiligungsverbot
  • Frauen mit Behinderung
  • Kommunikation von Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung
  • Verbandsklagerecht
  • Schlichtungsstelle und -Verfahren
  • Partizipation
  • Geltungsbereich

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2015