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Kerstin Burgdorf

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK)

22. Januar 2007

Die Gründung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) schreitet voran. Inzwischen haben Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Ratifizierungsgesetze zur Gründung der OPK verabschiedet.

 

Brandenburg und Sachsen-Anhalt sollen nach Auskunft von Jürgen Hommel, Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Ende Januar, spätestens Mitte Februar 2006 nachziehen. Der Staatsvertrag könnte also demnächst in Kraft treten. Dann wäre der Weg frei für das zuständige Sächsische Ministerium für Soziales, den Errichtungsausschuss der OPK zu berufen. Die Vorbereitung der Wahlen zur Kammerversammlung bedarf dann noch mindestens ein halbes Jahr. Die DGVT rechnet mit Wahlen nicht vor dem Herbst 2006.
Dem Errichtungsausschuss obliegt die Aufgabe, die Wahlordnung, die Satzung, die Beitragsordnung sowie den Haushaltsplan zu formulieren. Auch die Vorbereitung der ersten Wahl zur Kammerversammlung der OPK ist Aufgabe des Errichtungsausschusses.
Die derzeitige sog. "OPK-Errichtungsgruppe" bittet zur Vorbereitung der ersten Kammerwahl alle zukünftigen Kammermitglieder, die nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung eines der beteiligten Länder zugelassen oder ermächtigt sind und deren Anschrift sich seit ihrer Approbation geändert hat bzw. die ihre Approbation in einem anderen Bundesland erworben haben, ihren Namen und ihre aktuelle Adresse mitzuteilen. Mitglieder der OPK sind alle KollegInnen, die eine Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) oder/und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in) besitzen und die in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen arbeiten bzw. wohnen. Weitere Informationen zum Meldebogen finden sich auf der Homepage www.opk-info.de. Für Fragen stehen als Ansprechpartner die Landessprecher der DGVT unter den jeweiligen Landes-E-Mail-Adressen zur Verfügung.