Petition zur Verschärfung der Voraussetzungen der Zulassung von Heilpraktikern
Wie die Ärztezeitung am 7.11.2012 berichtet, hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Petition zum Thema „Heilpraktiker“ überwiesen und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. In der Petition wird gefordert, die Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers zu verschärfen. Aus Sicht der Mehrheit im Petitionsausschuss soll die Petition „in die laufenden Diskussionen im Bundestag einbezogen werden“.
In der Petition wird angeregt, konkrete Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers zu formulieren, zum Beispiel ein Mindestalter, Abitur, eine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich. Ebenso werden verschärfte Prüfungsmodalitäten gefordert. Für den Petitionsausschuss wirft eine mögliche Novellierung des Heilpraktikergesetzes im Sinne der Petition die grundlegende Frage auf, „ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist und wie sich ein eventuell neu geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen könnte“.
Ob diese Initiative innerhalb des BMG auf Interesse stoßen wird, ist abzuwarten. Eine kurzfristige Gesetzesänderung dürfte vermutlich zunächst nicht in Aussicht stehen.
Kerstin Burgdorf