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Gesundheitspolitik  • Rosa Beilage 4/2012

Pflege-Neuausrichtungsgesetz ignoriert dringende Aspekte

19. November 2012
 

(wd). Die mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNG beschlossenen Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51 vom 29. Oktober 2012 veröffentlicht. Allerdings gelten die meisten Änderungen erst ab dem 1. Januar 2013.

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz wurde am 29. Juni 2012 in dritter Lesung beraten und beschossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat hatte am 21. September 2012 stattgefunden. Es wurden keine Änderungen an dem Gesetz mehr vorgenommen. Damit erfolgte die Verabschiedung entgegen der Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, um das Gesetz noch einmal grundlegend zu überarbeiten.

Kritik an dem Gesetz gab es von allen Seiten. Sie galt insbesondere der nach wie vor ausstehenden neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der unzureichenden Finanzierung von Pflegeleistungen sowie der fehlenden Berücksichtigung von langfristigen Herausforderungen in der Pflege, die sich vor allem durch die demographische Entwicklung stellen werden (siehe hierzu Berichte in der VPP 2/2012, S. 338f.).