Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG)
Da es keine Altlasten oder Vorvereinbarungen wie z. B. bei der Krankenversicherung aus dem Jahr 1888 gab, musste man bei ihrer Einführung keine Kompromisse machen. Trotzdem ist man gezwungen, sie bereits nach so kurzer zu erneuern.
Am 14.12.2007 war im Bundestag die erste Lesung zum Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Das Plenarprotokoll der 134. Sitzung finden Sie auf den Seiten des Bundestages www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/134/index.html.
Kontrovers war von Beginn an die Debatte um die Pflegestützpunkte. Die Union will kein zusätzliches Geld für die geplanten Pflegestützpunkte zur Verfügung stellen und warnt vor dem Aufbau von Doppelstrukturen. Horst Seehofer und Ursula von der Leyen, zwei Minister der Union, setzen sich allerdings für die Pflegestützpunkte ein. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verteidigt die geplanten Pflegestützpunkte: "Wir brauchen die Strukturveränderungen. Die Stützpunkte sollten quartiersnah Leistungen koordinieren. Heute würden Betroffene von einer Stelle zur anderen geschickt".
Aufgaben der Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte sind im Wohnquartier für alle Fragen rund um die Pflege erste Anlauf- und Informationsstellen. Sie bieten Menschen mit Pflegebedarf Beratung und Unterstützung bei der Suche, der Auswahl und der Inanspruchnahme von pflegerischen Versorgungsangeboten. Darüber hinaus gehören - falls erforderlich, und gewünscht - die Planung, Organisation und Sicherung bedarfsgerechter Versorgung und die dazu notwendigen Entscheidungen zum Angebot in den Pflegestützpunkten. Die Hilfeleistungen umfassen alle Dienste, die insbesondere für ein Leben mit Pflegebedarf im privaten Haushalt vorgehalten, gebündelt oder vermittelt werden können. Hier werden die vielen Fragen bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit ebenso geklärt, wie nach geeigneten Pflegeeinrichtungen gesucht und beispielsweise die Zusammenstellung individueller Versorgungsarrangements unterstützt.
Auch die unterschiedlichen Vorstellungen über die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung zeigten ihre Entsprechung in den Stellungnahmen der jeweils befragten wissenschaftlichen Experten.
Die Liberalen plädieren in ihrem Antrag (http://dip.bundestag.de/btd/16/074/1607491.pdf) dafür, die Versicherung auf ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes System umzustellen. Dieses müsse mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich verbunden werden. Dagegen tritt die Fraktion Die Linke (http://dip.bundestag.de/btd/16/074/1607472.pdf) für die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung ein. Die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung solle aufgehoben werden. Außerdem müssten die Arbeitgeber wieder insgesamt zur Hälfte an den Beiträgen für die Pflegeversicherung beteiligt werden. Für den Übergang in ein kapitalgedecktes System schlägt die FDP vor, dass die Jahrgänge oberhalb einer festgelegten Altersgrenze in der umlagefinanzierten Pflegeversicherung verbleiben, aus der sie weiterhin Leistungen erhalten. Sie sollen künftig aber eine pauschale Prämie mit einer Belastungsobergrenze zahlen. Die Jahrgänge unterhalb der Altersgrenze scheiden nach Vorstellungen der Liberalen aus dem bisherigen System aus und müssen bei einer Versicherung ihrer Wahl eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungsumfang mindestens dem der bisherigen gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht. Zudem setzen sich die Abgeordneten für einen Qualitätsvergleich (Benchmarking) der Pflegeeinrichtungen nach bundeseinheitlichen Kriterien ein. Außerdem sollten zukunftsfähige Betreuungsformen, beispielsweise betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften, gefördert werden. Die Linke verlangt eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige, die der Organisation der Pflege von Angehörigen oder nahe stehenden Personen dient. In dieser Zeit erhalten abhängig Beschäftigte dem Antrag zufolge Lohnersatzleistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen nach dem Willen der Linksfraktion angehoben und dynamisiert werden. Menschen mit Demenz-Erkrankungen sollen in die Versicherung einbezogen werden. Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz müsse auf 6.000 Euro jährlich angehoben werden, fordern die Abgeordneten. Sie sprechen sich ferner für eine Neudefinition des Pflegebegriffs aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in ihrem Antrag (http://dip.bundestag.de/btd/16/071/1607136.pdf) dafür stark, die gesetzliche und die private Pflegeversicherung in einer Bürgerversicherung zusammenzufassen. Ferner verlangen die Grünen, eine Demografiereserve zur Abfederung steigender finanzieller Belastungen zu schaffen. Zudem sollten alle Versicherten einen Anspruch auf individuelle Pflege- und Wohnberatung, Aufklärung, Unterstützung und Begleitung durch ein neutrales und unabhängiges Fallmanagement erhalten. Die Abgeordneten setzen sich darüber hinaus für eine maximal dreimonatige gesetzliche Pflegezeit zur Organisation der Pflege oder zur Sterbebegleitung ein."
Im Anschluss an die Plenardebatte wurde der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Am 21.01. und 23.01.2008 fanden die Anhörungen statt. Zu den Anhörungen waren 226 Verbände und 28 Einzelsachverständige eingeladen worden. Die
einzelnen Stellungnahmen können Sie auf der Seite des Bundestages unter www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/071_072_074_075/stellungn_SV/index.html nachlesen.
Während die Einführung der Pflegezeit/Pflegeurlaub und die Einbindung der privaten Krankenversicherung im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses noch heftige politische Kontroversen auslöste, blieben diese Bausteine der Pflegereform 2008 im bisherigen Gesetzgebungsverfahren weitgehend unbeachtet.
Als ungelöst wird übereinstimmend unter den ExpertInnen die langfristige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung angesehen. Zwar sei sie mit der vorgesehenen Beitragssatzanhebung bis etwa 2015 gesichert, aber für die langfristige Sicherung der Finanzierung bedürfe es weitergehender Schritte.
Es wird also erst bei der absehbar nächsten Reform der Pflegeversicherung entschieden, welche Lösungen sich durchsetzen werden: Das Konzept der FDP, das das Risiko von Pflegebedürftigkeit wieder privatisieren will, das der Union mit einer Kapital gedeckten Pflegeversicherung, das von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD mit einer einheitlichen und solidarischen Bürgerpflegeversicherung.
2. und 3. Lesung des Gesetzes sind derzeit im März geplant, um am 24. April den Bundesrat zu erreichen. Das Gesetz könnte dann am 1. Juli in Kraft treten.