Skip to main content
 
Waltraud Deubert

Politisches Sofortprogramm der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

11. Februar 2007

Die Zeit der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU nutzten viele Lobbyis­ten, um eigene Wünsche und Forderungen zu lancieren. So auch die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV).

 

Am 11. Oktober 2005 hat die KBV in einem Pressegespräch ihr politisches Sofortprogramm vorgestellt. Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung, betonte, dass sich die KBV mit ihrem politischen Sofortprogramm in die lau­fende Diskussion zur Reform des Gesundheitswesens einbringe. Er forderte gleiche und ge­rechte Wettbewerbsvoraussetzungen für Vertragsärzte, die heute nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hätten, sich flexibel auf bestimmte Versorgungsbedürfnisse räumlich und or­ganisatorisch einzustellen. In ihrem Sofortprogramm bietet die KBVdem Gesetzgeber meh­rere Möglichkeiten an, die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit etwa durch neue Koope­rationsformen zu flexibilisieren (z. B. Erlaubnis in mehreren Berufsausübungs­gemeinschaften tätig zu werden, auch Teilgemeinschaftspraxen und überörtliche Gemeinschaftspraxen). Außerdem sollten angestellte und teilzeitbeschäftigte Vertragsärzte künftig in Praxen leichter tä­tig werden können. Dies würde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern sowie die Attraktivität des Arztberufes steigern und damit gleichzeitig ein Zeichen gegen den Ärzte­mangel setzen. Faire Rahmenbedingungen verlangte Köhler im Hinblick auf die Bedingungen für Integrationsverträge. Er kritisiert, dass Verträge derzeit nicht offen gelegt werden und die Koordination mit dem System der vertragsärztlichen Versorgung nur unzureichend möglich sei.
Das Sofortprogramm sieht außerdem ein erweitertes Aufgabenfeld der Kassenärztlichen Ver­einigungen (KVen) vor. Die Anforderungen an den Arztberuf haben sich in den letzten Jahren gewandelt, so Köhler, und diesen geänderten Anforderungen muss nun auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und eine Rechtsgrundlage für Beratungsaufgaben und Dienstleistungs­gesell­schaften der KVen schaffen.