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Positionspapier der DGVT-Fachgruppe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

28. Juli 2022

Die DGVT-Fachgruppe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hat das Positionspapier „Ausnahmeregelung Transitionsalter“ veröffentlicht. Auslöser war der Beschluss der Bundespsychotherapeutenkammer in der Muster-Weiterbildungsordnung die Altersgrenze der Patient*innen von zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche weiter an der bisherigen für Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen geltenden Altersgrenze, also bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, anzulehnen. In Ausnahmefällen sollen jedoch auch Patient*innen noch nach dem 21. Lebensjahr in die Behandlung aufgenommen werden können. Was aber sind Gründe, die solch eine Ausnahme rechtfertigen? Die DGVT-Fachgruppe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist der Meinung, dass bezüglich dieser Fragestellung Klarheit herrschen muss und formuliert aus diesem Grund ihre Position dazu.

 

<link file:15544 - download "Opens internal link in current window">Positionspapier der DGVT-Fachgruppe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zur Ausnahmeregelung Transitionsalter</link>