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Kammern

Positionspapier der DGVT zur Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

22. Januar 2007

1. Die Psychotherapeutenkammer sollte darauf hinwirken, die Verankerung unseres gesamten Be-rufsstandes im Gesundheitswesen zu festigen und sachgerecht auszubauen.

 

Daraus folgt:

1a: Es ist anzustreben, daß die Psychotherapeutenkammer ein hohes Ausmaß an Akzeptanz bei all ihren Zwangsmitgliedern hat. Deshalb setzen wir uns dafür ein, daß in der Kammerversammlung und im Kammervorstand alle Psychotherapeuten des Landes angemessen repräsentiert sind (KiJus und PPs; Angestellte und Selbständige). Nur wenn im kammerinternen Meinungsbildungsprozeß ein ausgewogener Interessenausgleich vorgenommen wird, kann die Kammer nach außen hin kraft-voll und ausgewogen auftreten.

1b: Berufspolitisch bedeutsame und öffentlichkeitswirksame politische Einflußnahme wird primär von der Bundespsychotherapeutenkammer ausgehen. Dem steht gegenüber, daß die Länderkam-mern juristisch autonom sind, die Bundespsychotherapeutenkammer ihnen gegenüber keinerlei Weisungsbefugnis hat. Deshalb setzen wir uns dafür ein, daß der Entstehung von "Kleinstaaterei", in der die jeweiligen "Landesfürsten" ihre eigenen Gesetze machen, soweit wie möglich vorgebeugt wird. Es kann nicht im Sinne der Stärkung unseres Berufsstandes sein, wenn z.B. in Norderstedt eine andere Berufsordnung gilt als in Hamburg oder ein Weiterbildungsgang der PK Rheinland-Pfalz bei einem beruflichen Wechsel von Mainz ins unmittelbar benachbarte Wiesbaden (Hessen) keine Anerkennung findet. Andererseits sind auf der Ebene der Bundespsychotherapeutenkammer demokratische Strukturen anzustreben, die gewährleisten, daß auch kleinere Länder wie Schleswig-Holstein nicht im Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß auf Bundesebene übergangen bzw. finanziell überbelastet werden.

2. In der Landes- und Bundespsychotherapeutenkammer sollte ein Maximum an Transparenz her-gestellt und der Entstehung eines abgeschotteten Funktionärswesens so weit wie möglich vor-gebeugt werden.

Daraus folgt:

2a: In Satzungen und Geschäftsordnungen sollte festgelegt werden, daß sämtliche Gremien (Kam-merversammlungen, Ausschußsitzungen, etc.) kammer-öffentlich tagen. Nur in begründeten Aus-nahmefällen sollte die Kammer-Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. können

2b: Jedem Kammermitglied ist auf Wunsch Einblick in Protokolle der Sitzungen von Kammeraus-schüssen und Kammerversammlung zu gewähren. Dies kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Darüber hinaus sind moderne Medien zur zeitnahen Information und Kommuni-kation mit den Mitgliedern effektiv einzusetzen.

3. Die Psychotherapeutenkammer hat die Interessen ihrer Zwangsmitglieder hinsichtlich Wirt-schaftlichkeit sowie Qualität der Kammerarbeit gleichermaßen angemessen zu berücksichtigen, d.h. es ist ein möglichst großer Nutzen für die Mitglieder bei einem möglichst niedrigen Kam-merbeitrag anzustreben.

Daraus folgt:

3a: Gerade in einem eher weniger mitgliederstarken Bundesland wie Schleswig-Holstein muß eine konsequente Kostenbegrenzung durch wirklich moderate Aufwandsentschädigungen, möglichst geringen repräsentativen Aufwand sowie Kooperationen und Arbeitsteilung mit anderen, bevorzugt benachbarten Psychotherapeutenkammern erfolgen. Nur so können Kammerbeiträge im Sinne eines vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses kurz- und langfristig gewährleistet werden, die auch die Akzeptanz der Mitglieder finden.

3b: Auch hinsichtlich sämtlicher wirtschaftlichen Aspekte der Psychotherapeutenkammer ist eine maximale Transparenz gegenüber den Mitgliedern anzustreben.

4. Die Psychotherapeutenkammer erfüllt eine wichtige Funktion hinsichtlich der Qualitätssiche-rung psychotherapeutischen Handelns. Ein bedeutendes Instrument hierfür ist eine Fort- und Weiterbildungsordnung, in deren konkrete Ausgestaltung auch ökonomische Interessen entspre-chender Institute hineinzuspielen drohen.

Daraus folgt:

4a: Wir setzen uns dafür ein, daß die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein auf eine bun-deseinheitliche Fort- und Weiterbildungsordnung hinwirkt, um den Einfluß ökonomischer Interes-sen vor Ort zu minimieren und die Orientierung an sachlichen Notwendigkeiten zu maximieren.

4b: Es ist zu verhindern, daß Einschränkungen der Tätigkeitsfelder von PPs und KiJus die Folge einer Fort- und Weiterbildungsordnung sind.

 

Für diese Positionen setzen sich die Vertreter der DGVT Landesgruppe Schleswig-Holstein ein:

 

Dipl.-Psych. Detlef Deutschmann

41 Jahre, verheiratet, 3 Kinder, Psychologischer Psychotherapeut, seit ca. 13 Jahren berufstätig im Angestelltenverhältnis, zunächst 5 Jahre in einer Reha-Klinik in NRW, seit ca. 8 Jahren in der Medizinisch-Psychosomatischen Klinik Bad Bramstedt auf verschiedenen störungs-spezifischen Schwerpunktstationen. Seit Mitte der 80er Jahre DGVT-Mitglied, seit 1999 als Landessprecher der DGVT berufspolitisch in Schleswig-Holstein tätig, in dieser Funktion für die DGVT Mitglied in der Landeskonferenz der Psychotherapieverbände Schleswig-Holstein, Mitglied des Errichtungsausschusses der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein.

Dipl.-Psych. Dr. phil. Dietmar Ohm

51 Jahre, verheiratet, 3 Kinder, Psychologischer Psychotherapeut, seit 1977 in verschiedenen Kliniken und Krankenhäusern als Klinischer Psy-chologe tätig (u.a. Mühlenberg-Klinik in Malente, St.Elisabeth-Krankenhaus in Eutin), seit 1999 eigene Praxis in Lübeck, abgeschlosse-ne Ausbildungen in Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, Hyp-notherapie, Entspannungsverfahren, Supervisor (DGVT, BDP). Vorsit-zender der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren im BDP, Autor von Fachartikeln und Büchern zu gesundheitspsychologi-schen Themen und Entspannungsverfahren.

Dipl.-Psych. Andrea Radvan

37 Jahre, Psychologische Psychotherapeutin, seit 1989 tätig in verschie-denen Kliniken und Einrichtungen mit den Schwerpunkten Psychosoma-tik, Onkologie und Behindertenarbeit, Gruppen- sowie Einzeltherapie, seit 2000 im Rahmen eines integrativen Ansatzes freiberuflich tätig als Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie), Trainerin, Dozentin und Coach sowohl im klinischen als auch im wirtschaftlichen Umfeld.

Dipl.-Psych. Bernd Schäfer

40 Jahre, Psychologischer Psychotherapeut, über 11 Jahre Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis in der Drogenberatung sowie der stationären Drogenentwöhnung, in der allgemeinen Psychiatrie und in einer Einrich-tung für schwer geistig- und mehrfachbehinderte Menschen.