PP und KJP können künftig Krankenhausabteilungen leiten
25. November 2010
Erstmals hat ein Bundesland die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhausabteilungen von PP oder KJP geleitet werden können. Das neue Landeskrankenhausgesetz in Rheinland-Pfalz dürfte richtungweisend für die anderen Bundesländer sein.