Präventionsgesetz im parlamentarischen Verfahren - DGVT fordert Nachbesserungen
Die DGVT sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Entwurf für ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, das am 20. März 2015 in erster Lesung im Bundestag und am 22. April im Gesundheitsausschuss beraten wurde.
Als vordringlich erachtet der Verband insbesondere einen stärkeren Fokus auf das Wohn- und Lebensumfeld, erläuterte Heiner Vogel, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der DGVT, auf der Mitgliederversammlung der DGVT am 13. März in Tübingen. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung markierten zwar wichtige Schritte in die richtige Richtung, seien jedoch nicht ausreichend, um die gravierende sozial bedingte gesundheitliche Chancenungleichheit in Deutschland nachhaltig zu reduzieren.
Der Zusammenhang von sozialem Status und Gesundheitszustand ist in der Zwischenzeit vielfach belegt worden. Zu begrüßen ist daher, dass im Gesetzentwurf die Gesundheitsförderung in Kitas und Betrieben gestärkt wird. Es finden sich aber auch Defizite: So wäre bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zum Beispiel klar zu regeln, dass auch Strukturen verändert werden müssen und dass es nicht nur um Verhaltensprogramme und Gesundheitsvorträge geht. Auch die Einbeziehung des Wohnumfeldes und Sozialraums ist noch nicht hinreichend sichergestellt. Mit dem Programm „Soziale Stadt“ verfügt das Ministerium über ein gutes Instrument, das in diesem Zusammenhang genutzt werden könnte.
Darüber hinaus sollten alle relevanten Akteure, von der Bundesagentur für Arbeit über die Wissenschaft bis zur Zivilgesellschaft, in das vorgesehene zentrale Gremium der Nationalen Präventionskonferenz eingebunden werden. Schließlich sollte der Gesetzgeber die Kassen verpflichten, den veranschlagten Betrag in Höhe von zwei Euro pro Versicherten auch tatsächlich für Prävention zu verwenden.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit mindestens 0,50 Euro je GKV-Versicherten aus den für die Prävention in Lebenswelten vorgesehenen Mitteln auszustatten. Ferner soll die BZgA künftig als Geschäftsstelle für die neue Präventionskonferenz fungieren. Damit ginge mindestens ein Viertel der für die Gesundheitsförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten vorgesehenen Mittel an eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) – das kann man auch als Griff des Staates in die Kassen der Sozialversicherung sehen, um eigene Aufgaben zu erfüllen.
Die DGVT fordert den Gesetzgeber auf, endlich ein Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen, das diesen Namen auch verdient: „Ein viertes Scheitern darf es auf keinen Fall geben“, appelliert Heiner Vogel. Es gilt, eine Präventionsstrategie zu definieren, welche von Wechselwirkungen zwischen körperlichen und seelischen Erkrankungen ausgeht und welches die zentrale Bedeutung gesellschaftlicher und sozialer Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt. Von zahlreichen Verbänden wurde in der Anhörung kritisiert, dass im vorgelegten Entwurf keine Präventionsmaßnahmen hinsichtlich Wiedererkrankungen oder der Verschlimmerung bestehender Erkrankung vorgesehen sind (gemeinhin als ‚tertiäre Prävention‘ bezeichnet). Dabei wären Angebote für psychisch stark belastete Menschen besonders wichtig. Sie könnten verhindern, dass psychische Krisen zu einer chronischen Erkrankung oder gar zu Suizidabsichten führen.
Gesamtgesellschaftliche Verantwortung bedeutet auch, finanzielle Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen. Daher wäre es richtig, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen vornehmlich durch den Einsatz von Steuereinnahmen des Staates und unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung zu stärken. Hier ist der Entwurf – wie zu befürchten war – weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Wieder einmal werden gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf die Sozialversicherten abgewälzt. Die Pflegeversicherung wird zwar mit rund 21 Millionen Euro verpflichtend an Präventionsmaßnahmen in der teilstationären Altenpflege beteiligt. Die Zahlungen der privaten Krankenversicherung sind dagegen freiwillig. Die Arbeitslosenversicherung spielt im Gesetz nur eine untergeordnete Rolle. Bei der Konzipierung ist sie nur an den Vorberatungen beteiligt, und es gibt auch keine Festlegung, ob und wie viel Geld sie für Prävention und Gesundheitsförderung zur Verfügung stellen soll.
Die DGVT setzt sich seit Jahren dafür ein, Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken und diese neben Therapie/Behandlung, Rehabilitation und Pflege zu einer vierten Säule des Gesundheitswesens und zu einem eigenständigen Feld der Gesundheitspolitik aufzubauen. Um die Qualität von Präventionsangeboten zu steigern, ist auch eine finanziell besser ausgestattete Präventionsforschung notwendig. Derzeit werden die Präventionspotenziale im Bereich der chronischen Krankheiten bei weitem nicht ausgeschöpft. Die Zunahme an psychischen Erkrankungen ist eine zentrale gesundheitspolitische Herausforderung, gerade auch angesichts des demografischen Wandels und der zunehmenden sozialen Ungleichheit in der Bevölkerung. Um Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen, ist Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen unverzichtbar: in Kitas, Kindergärten, Schulen, im Betrieb oder Pflegeheim. Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge müssen enger verknüpft, Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden. Deshalb muss der vorliegende Entwurf für ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz dringend verbessert werden.
Weiterer Zeitplan:
- 2./3. Lesung Bundestag: 18./19.6.
- Zweiter Durchgang Bundesrat: 10.7.
Waltraud Deubert
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2015