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Niedergelassene DGVT

Praxisgebühr stellt zu versteuernde Betriebseinnahme dar

13. Januar 2007

Am 28.1.2004 hatte das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich das bisherige Berechnungsmodell des Bewertungsausschusses zur Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistun­gen für rechtswidrig erklärt (s. VPP Heft 4/2004, Beitrag von Dr. Gernot Steinhilper "Bewertungsausschuss legt neue Berechnungsformel zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen vor"). Genau neun Monate später (Austragungszeit für ein Kind!) hat es der Bewertungsausschuss geschafft, einen Beschluss zu fassen, so dass die KVen psychotherapeutische Leistungen ab 2000 nachvergüten können.

 

Download: BuMiFi.pdf