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VPP 4/2012

Psychosoziale Beratung in Österreich

08. November 2012
 

Psychosoziale Beratung in Österreich

von René Reichel

Kaum ein Begriff in der psychosozialen Landschaft hat so wenig Trennschärfe wie „Beratung“, das ist nichts Neues. Die inhaltliche Grenze zwischen professioneller Beratung und „Alltagsberatung“ (Belardi 1996) ist fließend. Eine Folge davon ist auch, dass es schwer fällt, schlüssige Regelungen oder gar ein Beratungsgesetz zu entwickeln; und das wiederum führt unter heutigen Marktbedingungen dazu, dass die Trennschärfe noch weiter nachlässt. Beratung klingt gut, und was gut klingt, wird angeboten und angenommen. Produktdeklarationen und Konsumentenschutz gibt es – zum Glück – bei Marmelade und bei Malfarben, aber kaum bei Beratung, jedenfalls nicht bei psychosozialer Beratung.

Dass sich das in Österreich teilweise anders entwickelt hat, hat mit der Geschichte des österreichischen Psychotherapiegesetzes (1991) zu tun. Der Psycho-Boom der 70er und 80erJahre führte zu vielfältigen Aktivitäten auf dem Sektor psychosozialer Einrichtungen und Ausbildungen. Das Thema wurde in den Medien immer präsenter, und klar wurde auch, dass die Gesetzeslage dem Bedarf sowie der faktischen – und zugleich „gesetzlosen“ – Versorgung der Bevölkerung nicht entsprach. Soweit könnte man Ähnliches von Deutschland sagen.

Ein wesentlicher Unterschied bestand und besteht aber in der Übersichtlichkeit der österreichischen „Szene“. Die in den psychosozialen Einrichtungen, den Psychotherapieverbänden, dem Berufsverband der PsychologInnen und die unter den Psychiatern aktiven Personen kannten einander, hatten oftmals eine gemeinsame Geschichte. Dadurch erhielten die vom Gesundheitsministerium ausgehenden Verhandlungen, die etwas Ordnung in den Wildwuchs im Bereich der psychischen Hilfen bringen sollten, zugleich einen gruppendynamischen Charakter (ausführliche Darstellung bei Wißgott, 2011). Gleichzeitig nahm sich damals ein junger Jurist im Gesundheitsministerium – Michael Kierein – mit großem Engagement der komplexen Problemlage an; so begann eine bis heute andauernde Kontinuität legistischer Präzisierungen (Kierein & Leitner, 2011) im psychosozialen Feld.

Bei der Formulierung des Psychotherapiegesetzes ging es auch darum, denjenigen Personen, die bereits in der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung aktiv waren, aber nicht im geplanten Psychotherapiegesetz ihren Platz finden konnten, einen rechtssicheren Raum zu bieten. Dazu wurde 1990 das bisher vage formulierte Gewerbe der „psychologischen Beratung“ durch eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums umgewandelt in ein Gewerbe für „Lebens- und Sozialberatung“ (Bitzer-Gavornik, 2012). In dieser – inzwischen mehrmals novellierten – Verordnung wurde wenig Inhaltliches, aber dafür ein bestimmtes Maß an Ausbildungsstunden (584) für Methoden, Krisenintervention, Selbsterfahrung usw. sowie ein Mindestmaß an supervidierter Praxis festgelegt. Auch wurden Standards für die Qualifikation der AusbilderInnen sowie später auch „Standes- und Ausübungsregeln“ festgeschrieben (www.lebensberater.at/, Bitzer-Gavornik, 2012, S. 19). Da zugleich mit dem Psychotherapiegesetz auch das PsychologInnengesetz beschlossen wurde, bestand also ab 1991 eine gewisse Klarheit und Rechtssicherheit in der psychosozialen Szene in Österreich mit einer relativ großen Zufriedenheit.

Neben diesen zunächst turbulenten Entwicklungen gab es im Feld der Beratung einen stabilen Faktor: die Familienberatungsstellen. Hier wurden seit 1974 die Personalkosten für diplomierte Ehe-, Familien- und LebensberaterInnen vom Familienministerium teilsubventioniert.  Da dafür vorerst nur AbsolventInnen aus einigen kirchlichen Lehranstalten für Ehe- und Familienberatung anerkannt wurden, wurde dieses eher geschlossene System von den Turbulenzen um Beratung und Psychotherapie nicht erfasst.

Im Bereich der Beratung entstand allerdings eine bemerkenswerte Entwicklung, die nicht vorhergesehen wurde: Durch die Besetzung der Familienberatungsstellen durch die speziell ausgebildeten AbsolventInnen der Lehranstalten einerseits und durch die Verankerung der „Lebens- und Sozialberatung“ im Gewerberecht (und dadurch in der Wirtschaftskammer) andererseits wurde dieses Gewerbe fast ausschließlich interessant für „FreiberuflerInnen“. VertreterInnen aus typischen Beratungsberufen wie PsychologInnen und SozialarbeiterInnen interessierten sich nicht für einen Gewerbeschein. Die freiberuflichen LebensberaterInnen führen – oft im Sinne eines zweiten Standbeins – professionell kaum vernetzt eine individuelle Praxis für Lebens- und Sozialberatung. Diese Arbeitsform zwingt klarerweise in gewisse Marktdynamiken, in diesem Fall dazu, dass zahlreiche Personen im Feld dieser „Lebens- und Sozialberatung“ in einem Segment arbeiten, das meist pauschal als „esoterisch“ bezeichnet wird, obwohl es dafür in Österreich ein eigenes Gewerbe – „Energetik“, fallweise bewusst als „Energethik“ benannt – gibt. Die inhaltliche Diskussion darüber würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Das Ergebnis dieser Entwicklung war aber jedenfalls, dass sich durch die Nichtrepräsentanz der BeraterInnen in den etablierten professionellen Szenen der Psychologie, der Psychotherapie, der Sozialarbeit, der Supervision ein schlechtes Image der „Lebensberatung“ entwickelte (Reichel, 2012).

Eine weitere Folge dieser an Freiberuflichkeit orientierten und in der Ausbildung nur formal geregelten Existenzform war ein Mangel an fachlicher Entwicklung. Hier ist aus österreichischer Sicht dem Punkt 6 der Zweiten Frankfurter Erklärung zur Beratung voll zuzustimmen, in dem darauf hingewiesen wird, dass „Bemühungen zu einer strengeren formalen oder standespolitischen Eingrenzung der Beratung nicht unbedingt zu einer Qualitätsverbesserung beitragen, wenn damit primär Claims für Verbände und Ausbildungsanbieter abgesteckt werden.“ (Forum Beratung, 2012, S. 11). Die gesetzliche Rückendeckung einerseits und das Fehlen institutioneller Träger zur Förderung von Qualitätsentwicklung andererseits ersparten bzw. verhinderten eine inhaltliche Auseinandersetzung zwischen den ProtagonistInnen der Beratung und den etablierten Berufsgruppen. Der Output an Fachliteratur und Studien im Feld der psychosozialen Beratung bzw. Lebens- und Sozialberatung war sehr gering (Schigl 2005), außer vielleicht im Bereich der Online-Beratung (Kühne & Hintenberger, 2009). Erst mit dem Beginn der umfassenden „Akademisierung“ in der psychosozialen Landschaft seit Ende der 1990er-Jahre entwickelt sich langsam ein allgemeines Bewusstsein über die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit Beratung. Ein Beitrag dazu ist die Entwicklung von Masterstudiengängen, die in Österreich seit 2004 auf einer Grundausbildung im Sinne der Lebensberater-Verordnung aufbauen (www.donau-uni.ac.at/psymed/beratung).  

Interessant ist ein Vergleich mit der Entwicklung der Supervision in Österreich. Auch hier bildete sich 1994 – analog zur DGSv  (Deutsche Gesellschaft für Supervision) – ein Fach- und Berufsverband, die Österreichische Vereinigung für Supervision (ÖVS). Nach wiederholten intensiven Diskussionen lehnten es die SupervisorInnen mehrheitlich ab, einen gesetzlichen Berufsschutz anzustreben. Gleichzeitig gab es in der ÖVS seit der Gründung einen sehr intensiven Prozess fachlicher Auseinandersetzungen, der auch in mehreren Veröffentlichungen und Fachtagungen seinen Niederschlag fand. Eine Folge davon ist, dass die ÖVS in Fachkreisen einen ausgezeichneten Ruf genießt. Es könnte die Hypothese gewagt werden, dass gesetzliche Regelungen und fachliche Entwicklungen in einem Gegensatz stehen, sofern die fachliche Entwicklung nicht zugleich gesetzlich mit geregelt wird. Das aber ist in unseren Gesellschaften nur im akademischen Kontext möglich, indem hier Forschungs- und Publikationsdruck besteht.

 

Literatur:

Belardi, Nando. (1996). Beratung. Eine sozialpädagogische Einführung. Weinheim: Beltz.

Bitzer-Gavornik, Günther. (Hg.). (3., überarbeitete Auflage 2012). Lebens- und Sozialberatung in Österreich. Wien: Facultas.wuv.

Forum Beratung in der DGVT. (2012). Zweite Frankfurter Erklärung zur Beratung. Tübingen: DGVT-Verlag.

Kierein, Michael & Leitner, Anton. (Hg.). (2011). Psychotherapie und Recht. Wien: Facultas. wuv.

Kühne, Stefan & Hintenberger, Gerhard. (Hg.). (2009). Handbuch Online-Beratung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Nestmann, Frank, Engel, Frank & Sickendiek, Ursel. (Hrsg.). Das Handbuch der Beratung. 2 Bände. Tübingen: DGVT-Verlag.

Reichel, René. (2005). Beratung – Psychotherapie – Supervision. Einführung in die psychosoziale Beratungslandschaft. Wien: Facultas.

Reichel, René. (2012). Beratungskompetenz in Organisationen. In Günther Bitzer-Gavornik. Lebens- und Sozialberatung in Österreich. S. 44-49. Wien: Facultas.wuv.

Schigl, Brigitte. (2005). Forschung in der Beratungslandschaft. In René Reichel. Beratung – Psychotherapie – Supervision. S. 91-113. Wien: Facultas.

Wißgott, Norbert. (2011). Der Psychotherapiekonflikt – Geschichte eines österreichischen Gesetzes. In: Michael Kierein & Anton Leitner. (Hg). Psychotherapie und Recht. S. 137-202. Wien: Facultas.wuv.

www.lebensberater.at

www.donau-uni.ac.at/psymed/beratung

Der Autor ist Leiter des Fachbereichs Beratung und Supervision am Department für Psychotherapie und Biopsychosoziale Gesundheit an der Donau-Universität Krems. Außerdem arbeitet er als Lehrtherapeut und Lehrsupervisor und hat eine psychotherapeutische Praxis in Sankt Pölten.