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Heiner Vogel, Würzburg

Psychotherapeutenkammern: Nach den Landeskammern kommt jetzt die Bundespsychotherapeutenkammer

22. Januar 2007

Im vergangenen Jahr konnte berichtet werden, dass in den westlichen Ländern bereits mehrere Psychotherapeutenkammern gegründet wurden und dass sich weitere in Vorbereitung befin­den.

 

Nunmehr (Stand 11/02) kann man festhalten, dass in zwölf Ländern die Heilberufege­setze angepasst worden sind, davon ist der Gründungsprozess in acht Ländern bereits abge­schlossen und eine ordentlich gewählte Kammerversammlung gebildet, während in fünf Län­dern die Gründungs- oder Errichtungsausschüsse dabei sind, die Delegiertenwahlen, Bei­tragsordnung und die Organisationsstruktur der Kammer vorzubereiten (Bayern, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen). In den übrigen Ländern sind die Gesetzentwürfe entweder auf dem parlamentarischen Weg, oder sie werden in diesen Monaten vom jeweils zuständigen Ministerium mit Vertretern der regionalen Psychotherapeutenverbände ausge­handelt (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt).

Gerade in den neuen Bundesländern war es recht sinnvoll, die Erfahrungen mit Kammern in den anderen Ländern abzuwarten, denn es zeigte sich, dass die Anzahl der Psychotherapeu­tInnen in diesen Ländern so gering ist, dass die notwendige Organisationsstruktur einer Kammer kaum ausreichend finanziert werden kann bzw. dass zur Deckung der Mindestaus­stattung exorbitant hohe Kammerbeiträge von bis zu 1.000 Euro unvermeidlich scheinen. Dieser Umstand hat schließlich bei allen Beteiligten das notwendige Nachdenken veranlasst, und mittlerweile wird intensiv über die Gründung länderübergreifender Kammern nachge­dacht. Der vorherige Widerstand gegenüber solchen Überlegungen war natürlich nachvoll­ziehbar: länderübergreifende Kammern setzen voraus, dass hoheitliche Aufgaben eines Lan­des partnerschaftlich in Abstimmung mit einem oder mehreren anderen Ländern geregelt werden - dies setzt einen Staatsvertrag voraus. Ein durchaus kompliziertes Unterfangen, wie man aus anderen Staatsverträgen in der föderalen Republik weiß (Rundfunk-Staatsvertrag zur Gründung der ARD u. a.). Trotzdem - wenn es sinnvoll ist, dann sollten auch Behörden zu aufwändigeren Dingen bereit sein.

Betrachtet man die existierenden Landeskammern, so findet man - wie bei den Bundeslän­dern - sehr verschiedene Varianten. Sie betreffen die Größe des Vorstandes (Hessen: 10 Mit­glieder), das Wahlrecht (Bayern: bis zu 39 Stimmen pro Wähler), die Regelung einer ange­messenen Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen, die Entschädi­gungszahlungen an die Funktionäre (bis zu 5.000 Euro pro Monat für den Präsidenten in Ba­den-Württemberg, plus Spesen) und letztlich die Höhe der Mit­gliedsbeiträge und die Form ih­rer Staffelung (Bremen vollständig einkommensabhängig; NRW: Einheitsbeitrag). Man kann diese föderale Vielfalt positiv sehen, zeigt sie doch die unterschiedlichen Ge­stal­tungsmög­lichkeiten. Allerdings zeigt sie auch, dass es ohne weiteres möglich ist, dass offensichtlich umständliche und schwierige Regelungen trotz mancher guter Gegenargumente eingeführt werden und dann kaum zu verändern sind.

Bundespsychotherapeutenkammer wird im Mai gegründet

Schon seit Mitte des vergangenen Jahres gibt es regelmäßige Treffen von Vertretern der exi­stierenden Landeskammern bzw. deren Errichtungs-/Gründungsausschüssen. Hier sind eine ganze Reihe von Themen länderübergreifend zu beraten, da sie nur sinnvoll einheitlich anzu­gehen sind oder auch, weil das Rad nicht jedes Mal erfunden werden muss: Die Herausgabe einer gemeinsamen Psychotherapeutenzeitschrift, die Regelung der Mitgliedschaft bzw. der Mitgliedsbeiträge bei Umzügen von Kammermitgliedern innerhalb Deutschlands, Beratungen über den Umgang mit Beschwerden von Patienten und die Formulierung abgestimmter Fort- und Weiterbildungsregelungen.

Nachdem nun in den meisten Ländern Kammern gegründet sind, scheint es auch sinnvoll, einen formalisierten Rahmen für die Zusammenarbeit zu finden und die Bundespsychothera­peutenkammer zu gründen.

Ein Ausschuss der Länderkammern, der einen Satzungsentwurf erarbeiten sollte, hat sich mehrfach getroffen und ein grobes Gerüst erarbeitet. Ende Oktober wurde beim letzten Tref­fen der LandeskammervertreterInnen nun ein genauerer Zeitplan vereinbart. Danach soll im Januar eine Gründungsvereinbarung von den interessierten Kammern unterschrieben werden. Mitte Mai soll dann die konstituierende Versammlung der Bundespsychotherapeutenkammer stattfinden. Zuvor waren im Oktober die wichtigsten Eckpunkte für die Struktur der Bundes­kammer geklärt worden: Es wird zwei Entscheidungsebenen geben, einen Länderausschuss, in dem jedes Land mit einer Stimme vertreten ist, sowie eine Kammerversammlung, in der die Zahl der Delegierten von der Größe der Landeskammern abhängt. Sie wird von 2 Basis­sätzen (für die kleineren Länder bzw. deren Kammern, wie Sachsen-Anhalt, Thüringen und Meck­len­burg-Vorpommern) bis zu 18 Sitzen für das Land Nordrhein-Westfalen reichen - die Bun­desdelegiertenversammlung wird dann knapp 100 Mitglieder umfassen. Die Landeskam­mern werden die Bundeskammer - so zumindest die ersten Haushaltsplanungen - im Jahr 2003 und 2004 mit jeweils 35 Euro pro Kammermitglied finanzieren. Die Bundeskammer wird ihren Sitz in Berlin haben und eine Geschäftsstelle mit ca. drei bis fünf wissenschaftli­chen Mitar­beiterInnen einrichten, die dann auf der Bundesebene die politische Interessenver­tretung der PsychotherapeutInnen wahrnehmen können.

Bereits jetzt, zum Jahresende, wird im Vorgriff auf die Bundeskammer eine gemeinsame Zeit­schrift der Psychotherapeutenkammern für die Mitglieder erscheinen bzw. für die Mitglieder derjenigen Landeskammern, die sich daran beteiligen.

Ein weiteres gemeinsames Thema ist die Altersvorsorge für diejenigen PsychotherapeutInnen (häufig Niedergelassene), die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Hier ist an Versorgungs­werke gedacht. Sie werden wg. entsprechender Klauseln im SGB VI (§ 6 Abs. 1) zwar nicht so attraktiv sein können wie die ärztlichen Versorgungswerke. Sie werden für diejenigen KollegInnen, die bisher keinerlei Altersvorsorge getroffen haben, aber dennoch wenigstens eine Mindestabsi­cherung bieten können. Alternativ zur Gründung eigener Versorgungswerke durch die Kam­mern könnte auch ein Gemeinsames gegründet werden, oder man könnte sich dem bereits Ende November in Niedersachsen gegründeten ersten Psychotherapeutischen Versorgungs­werk seitens der anderen Kammern anschließen.

Ein weiteres Thema der Bundesebene ist die Abstimmung über Fort- und Weiterbildungsre­gelungen. Hier gilt es zu vermeiden, dass die Landeskammern allzu heterogene Konzepte entwickeln, was für die KollegInnen in den Ländern sehr viel Unübersichtliches bringen würde.

Für die Angestellten wird es besonders wichtig sein, dass auf Bundesebene Initiativen gestar­tet wer­den, damit die neuen Berufe PP und KJP auch in Tarifverträge und Gesetze, wo es bei­spiels­weise um die innere Struktur von Gesundheitseinrichtungen geht, einbezogen werden und dann auch adäquate Positionen erhalten (§ 107 SGB V, Personalverordnung Psychiatrie [PsychPV], Krankenhaus­finanzierungsgesetze der Länder).

Schließlich wird sich eine Bundeskammer verstärkt für eine Revision bzw. Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes, speziell hinsichtlich der restriktiven und in vielen Teilen unan­gemessenen Ausbildungsvorgaben einsetzen.

Die Bundeskammer wird zukünftig vielleicht auch für einige Kammern Querschnittsaufgaben erbringen, was dann preisgünstiger ist, als wenn diese es jeweils selbst entwickeln und durch­zuführen müssten. Die Bundeskammer wird sich für alle Berufsangehörigen somit - ebenso wie die Landeskammern - zu einer wichtigen Institution entwickeln, weil sie autorisiert ist, die Interessen der Berufe gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik zu vertreten.

Was bringen die PsychotherapeutInnenkammern für die Reha-PsychologInnen?

Für die approbierten KollegInnen zunächst einmal: Beitragsbescheide, wie oben bereits ange­deutet. Das ist leider unvermeidlich, da neue Organisationskörper gebildet werden, die sich aus Pflichtbeiträgen der Mitglieder refinanzieren müssen und alle PsychotherapeutInnen sind in dem Bundesland ihrer Tätigkeit (oder, wenn sie nicht psychotherapeutisch tätig sind, im Land ihres Wohnortes) Pflichtmitglieder. Zum einen lässt sich hier darauf verweisen, dass die neuen Strukturen der Kammern sicher auch wichtige Aufgaben für die Mitglieder überneh­men, zum anderen gilt es aber für die Kammermitglieder und insbesondere die Delegierten in der Kammerdelegiertenversammlung, quasi dem Parlament der Kammer, gleichwohl auch, wachsam zu sein und auf eine sparsame Mittelverwendung der Haushaltsmittel zu achten. Eine Übersicht zu den Länderhaushalten zeigt, dass bis zu einem Drittel des Etats für flexible und gestaltbare Haushaltsposten (wie z.B. Aufwandsentschädigungen für Funktionäre) vorge­sehen werden.

Für die in Reha-Kliniken tätigen KollegInnen wird es wichtig sein, dass hier, wie auch in den Ländern, die verschiedenen Gruppen der Berufsangehörigen und insbesondere die Angestell­ten, hinreichend vertreten sind. Bisher zeigt sich in den Ländern, dass die angestell­ten/verbeamteten PsychotherapeutInnen häufig fälschlich denken, die Kammer sei nur für die Niedergelassenen da. Das scheint vielleicht deshalb so, weil aktuell im ambulanten Bereich sehr viele wichtige Entwicklungen festzustellen sind. Aber es hängt natürlich auch damit zu­sammen, dass die Niedergelassenen sich häufig stärker artikulieren, weil sie von den Ent­wicklungen in der Gesundheitspolitik auch hautnäher betroffen sind. Wünschenswert ist es daher für die Zukunft, dass alle Angestellten sich aktiv an der Kammerwahl beteiligen und dann auch dafür sorgen, dass Vertreter der Angestellten in die Kammerdelegiertenversamm­lungen gewählt werden.

Literatur:

Schaeben, W. & Vogel, H. (2002). Was kosten die Psychotherapeutenkammern? Verhal­tens­therapie und psychosoziale Praxis, 34 (2), Supplement 2 "Rosa Beilage", S25-S30.