Psychotherapeut*innen in Weiterbildung
Mit einer Änderung der Zulassungsverordnung für Ärzte wird ab sofort die Beschäftigung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung/ Weiterbildungsassistent*innen in psychotherapeutischen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert. Die neue Regelung sieht vor, dass der Praxisumfang bei Anstellung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung deutlich erweitert werden kann. Die bisherige Regelung hätte schnell zu einer unzulässigen Vergrößerung des Praxisumfangs führen können mit einem damit verbundenen Risiko der Kürzung von Honoraransprüchen. In Zukunft können Praxen bei Beschäftigung einer/eines Weiterbildungsassistent*in ihren Praxisumfang auf das 1,5-fache der Vollauslastung einer psychotherapeutischen Praxis erweitern. Dies entspricht durchschnittlich 54 Stunden Richtlinienpsychotherapie pro Woche plus psychotherapeutischer Nebenleistungen. Für Praxen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag ist eine Erhöhung auf das 1,0-fache der Vollauslastung (36 Stunden) zulässig.
Die Änderung der Ärzte-ZV ist hier nachzulesen: https://www.buzer.de/gesetz/4531/al211195-0.htm