Psychotherapie-Vereinbarungen geändert: Tests während laufender Behandlungen ab 01.01.2008 auch bei Ersatzkassenpatienten abrechenbar.
Es wird eine Angleichung der schon seit 1990 bei den Primärkassen bestehenden Regelung zur Abrechnung von maximal 3 Testverfahren während laufender Psychotherapie auch im Ersatzkassenbereich vorgenommen und gleichzeitig die bisherige Regelung um die Möglichkeit erweitert, jetzt auch psychometrische und projektive Testverfahren einzubeziehen. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2008 sowohl im Primär- als auch im Ersatzkassenbereich maximal 3 Testverfahren während laufender Psychotherapie durchgeführt werden können. Damit ist bisher der noch einzig bestehende inhaltliche Unterschied zwischen der Psychotherapie-Vereinbarung mit den Primärkassen und derjenigen mit den Ersatzkassen beseitigt.
Weitere Informationen siehe unter http://www.kbv.de//rechtsquellen/2308.html