Publikation über Zulassung der Psychologischen PsychotherapeutInnen zur Krankenversicherung in der Schweiz
Rund 80 % der erzielbaren Wirkung kann bei vielen Störungen nach 40 bis 60 Therapiestunden erreicht werden. Die Studie entwickelte unter anderem auch vier Szenarien zur Zulassung von Psychologischen PsychotherapeutInnen zur Grundversicherung. Sie variieren zwischen dem freien Zugang zu dem Psychotherapeuten, bei dem diese auch die Diagnose und die Indikation stellen, und der Überweisung der PatientIn durch ÄrztInnen.
Quelle: www.obsan.ch
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium ist eine neue Institution von Bund und Kantonen, die vorhandene Gesundheitsinformationen in der Schweiz aufbereitet und analysiert. Es unterstützt Bund, Kantone und weitere Institutionen im Gesundheitswesen bei ihrer Planung, Entscheidungsfindung und in ihrem Handeln.
Quelle: VPP 1/2006