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Rosa Beilage 2/2010

Quote für ausländische Medizinstudenten ist rechtens

20. Mai 2010
 

Aus Kostengründen bzw. aufgrund von erleichterten Zulassungsbedingungen entschließen sich viele junge Menschen dazu, ihr Medizin- oder Psychologie-Studium im Ausland zu absolvieren. Nach ihrem Abschluss kehren viele der Studierenden wieder in ihr Heimatland zurück, um dort zum Beispiel als Arzt oder Psychologe tätig zu werden. Diese Absolventen fehlen dann in dem Land, in dem sie ausgebildet wurden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im April entschieden (Rechtssache C-73/08), dass bei einem drohenden Versorgungsmangel im eigenen Land Universitäten in der EU den Anteil ausländischer Medizinstudenten begrenzen dürfen.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Verordnung im französischsprachigen Teil Belgiens, der Wallonie. Da dort die Studiengebühren niedriger waren als in Frankreich, wurde die Region von Studienbewerbern aus Frankreich überrannt. Als Gegenmaßnahme hatte die Wallonie den Anteil ausländischer Studierender für das Medizinstudium auf 30 % beschränkt. Der EU-Gerichtshof bewertete diesen Schritt in seinem Urteil zwar eigentlich als Diskriminierung von EU-Bürgern aus Gründen der Staatsangehörigkeit, in diesem Fall sei die Quote aber zulässig, da nur über diesen Weg ein Ärztemangel in Belgien verhindert werden konnte.

Tina Tanšek